Die Entschädigung von Landwirten für Schäden durch Wildtiere ist ein wichtiges Thema, das viele Emotionen und Debatten auslöst. In Polen betrifft dieses Problem vor allem Verluste durch Wildschweine, Rehe, Rothirsche und andere Wildtiere, die Felder und Weiden zerstören. Landwirte, deren Felder regelmäßig verwüstet werden, erleiden oft erhebliche finanzielle Einbußen. Deshalb sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, Entschädigung zu fordern.
Grundlage für einen Anspruch auf Entschädigung für Schäden, die durch Wildtiere verursacht wurden, sind die Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Oktober 1995 - Jagdgesetz (konsolidierte Fassung: Gesetzblatt von 2023, Pos. 1082) und in einigen Fällen des Naturschutzgesetzes vom 16. April 2004 (konsolidierte Fassung: Gesetzblatt von 2024, Pos. 1478).
Gemäß Artikel 46 des Jagdgesetzes ist der Pächter oder Verwalter eines Jagdreviers verpflichtet, Schäden an Feldfrüchten und landwirtschaftlichen Erzeugnissen durch Wildschweine, Elche, Rothirsche, Damhirsche und Rehe zu ersetzen.
Die Bestimmungen des Naturschutzgesetzes regeln die Haftung für Schäden, die durch geschützte Arten verursacht werden. Gemäß Artikel 126 Absatz 1 des Naturschutzgesetzes haftet der Staatshaushalt für Schäden, die durch Folgendes verursacht werden:
- Bison – in Feldfrüchten, landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder auf einem Forstbetrieb;
- Wölfe – in der Nutztierpopulation;
- Luchse – in der Nutztierpopulation;
- Bären – in Bienenvölkern, in Viehbeständen und in landwirtschaftlichen Nutzpflanzen;
- Biber – auf einem Bauernhof, im Wald oder auf einem Fischereibetrieb.
Gemäß den Bestimmungen können Landwirte Entschädigung für Schäden an Feldfrüchten und landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Verluste in Obstgärten und Plantagen sowie die Zerstörung von Weideflächen beantragen.
Die Verantwortung für Entschädigungszahlungen liegt daher primär bei den für den Schadensort zuständigen Jagdvereinen und der Staatskasse, abhängig von der Tierart und den Schadensumständen. Um eine Entschädigung zu erhalten, muss der Landwirt den Schaden innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel innerhalb weniger Tage nach seinem Eintritt, dem zuständigen Jagdverein oder der zuständigen Behörde melden.
Anschließend erfolgt eine Ortsbesichtigung, um das Ausmaß des Schadens zu ermitteln und die Höhe der Entschädigung festzulegen. Probleme entstehen häufig durch die Unterschätzung der Schäden oder durch lange Wartezeiten auf die Auszahlung. Eine zusätzliche Herausforderung besteht darin, nachzuweisen, dass der Schaden von bestimmten Tieren verursacht wurde, was nicht immer einfach ist.
Viele Landwirte fordern daher eine Vereinfachung der Verfahren und eine Steigerung der Effektivität des Entschädigungssystems. Behörden und landwirtschaftliche Organisationen ergreifen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation, unter anderem durch geplante Gesetzesänderungen und die Einführung zusätzlicher Sicherheitsleistungen. Dennoch bleibt das Problem der Wildschäden ein dringendes Anliegen, das weitere Anstrengungen erfordert, um das Entschädigungssystem zu optimieren und die Interessen der Landwirte besser zu schützen.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 25. März 2025
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