Der Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitsgesetzbuches befindet sich derzeit in der Prüfungsphase. Die öffentlichen Konsultationen sind abgeschlossen und haben einige Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften offengelegt. Der vom Minister für Entwicklung, Arbeit und Technologie vorgelegte Gesetzentwurf ist noch nicht endgültig, doch die Regelung bestimmter Lösungen ist bereits bekannt. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die Diskussion einiger zentraler Punkte, die sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmersicht von Bedeutung sind.

Fernarbeit ist per Definition Arbeit, die ganz oder teilweise am Wohnort des Arbeitnehmers oder an einem anderen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbarten Ort, insbesondere unter Verwendung direkter Fernkommunikationsmittel, geleistet wird. Die Möglichkeit zur Fernarbeit kann sowohl bei Vertragsunterzeichnung als auch während des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden.

Kann der Arbeitgeber Fernarbeit empfehlen, ohne den Arbeitnehmer zu konsultieren?

Die geänderten Bestimmungen sehen vor, dass Fernarbeit auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Parteien erfolgen kann. Ausnahmsweise kann Fernarbeit auch ohne Rücksprache mit dem Arbeitnehmer angeordnet werden. In diesem Fall müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, darunter das Bestehen eines Notstands, einer Epidemiegefahr oder einer Epidemie, und zwar für einen Zeitraum von drei Monaten nach deren Aufhebung, sowie wenn dies aufgrund der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährleistung sicherer und hygienischer Arbeitsbedingungen erforderlich ist. Bevor eine solche Anordnung erteilt wird, muss der Arbeitnehmer jedoch eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass er über die erforderlichen physischen und technischen Voraussetzungen für die Fernarbeit verfügt.

Wer wurde der Liste der Personen hinzugefügt, deren Antrag auf Fernarbeit vom Arbeitgeber genehmigt werden muss?

In der aktuellen Fassung des Gesetzentwurfs war der Arbeitgeber verpflichtet, den vom Arbeitnehmer gestellten Antrag auf Fernarbeit zu berücksichtigen:

  • die Erziehung eines Kindes unter 4 Jahren
  • ein Elternteil eines Kindes mit einem Attest über eine schwere und irreversible Behinderung oder eine unheilbare, lebensbedrohliche Krankheit, die in der pränatalen Phase der kindlichen Entwicklung oder während der Geburt aufgetreten ist,
  • ein Elternteil eines Kindes mit einem Behindertenausweis oder einem Ausweis über einen mittleren oder erheblichen Grad an Behinderung gemäß den Bestimmungen über die berufliche und soziale Rehabilitation und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen,
  • ein Elternteil eines Kindes mit einer Meinung zur Notwendigkeit einer frühzeitigen Unterstützung der kindlichen Entwicklung, einer Entscheidung über die Notwendigkeit einer sonderpädagogischen Förderung oder einer Entscheidung über die Notwendigkeit von Rehabilitations- und Bildungsmaßnahmen.

Aktuell wurde dieser Katalog erweitert und umfasst nun auch Personen, die ein anderes Mitglied der unmittelbaren Familie oder eine andere im selben Haushalt lebende Person betreuen, die über einen Behindertenausweis oder einen Ausweis über eine mittelschwere oder schwere Behinderung verfügt.

Welche Ansprüche hat der Arbeitgeber, wenn er bei einer Überprüfung der im Rahmen des Arbeitsverhältnisses vereinbarten Fernarbeit Verstöße gegen die Arbeitsschutzbestimmungen feststellt?

Der Arbeitgeber hat das Recht, die Arbeitsleistung eines Mitarbeiters im Hinblick auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen zu überprüfen. Stellt der Arbeitgeber bei einer Überprüfung der Telearbeit einen Verstoß gegen diese Bestimmungen fest, fordert er den Mitarbeiter auf, die Verstöße innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben oder die Zustimmung zur Telearbeit zu widerrufen.

Auf wie viele Tage wurde die Möglichkeit gelegentlicher Fernarbeit erhöht?

Die Möglichkeit gelegentlicher Fernarbeit – sogenannte Fernarbeit „auf Anfrage“ (d. h. ohne Abschluss einer Vereinbarung oder Festlegung von Fernarbeitsregelungen) – soll an 24 Tagen im Jahr möglich sein; ursprünglich war von lediglich 12 Tagen im Jahr ausgegangen.

Ab wann wird es möglich sein, Fernarbeit abzulehnen?

Wenn ein Arbeitnehmer erklärt, dass er nicht über die erforderlichen Einrichtungen und technischen Ressourcen für die Arbeit im Homeoffice verfügt, kann der Arbeitgeber ihm die Arbeit im Homeoffice aufgrund der Arbeitsorganisation oder der Art der auszuführenden Arbeit verweigern.

Schutz personenbezogener Daten bei der Arbeit im Homeoffice

Ungeachtet der oben genannten geplanten Änderungen ist es auch bei der Arbeit im Homeoffice wichtig, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten über die Regeln für die Telearbeit zu informieren und ihnen die notwendigen Tools und Unterstützung für deren ordnungsgemäße Durchführung bereitzustellen. Beschäftigte sollten die vom Arbeitgeber festgelegten Verfahren befolgen, die Sicherheitsregeln für die Datenübertragung beachten und ihnen anvertraute elektronische Geräte und Dokumente vor unbefugtem Zugriff schützen.


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