Laut den Informationen auf der Website des KMU-Fonds 2025 „Ideen für Unternehmen“ sind die Förderprogramme Bonus 3 (Patente) und Bonus 4 (Gemeinschaftssorten) aufgrund der hohen Anzahl eingegangener Anträge nicht mehr für neue Anträge verfügbar, da die Mittel erschöpft sind. Sie können jedoch weiterhin Fördermittel für Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen sowie für IP Scan, eine vorläufige Bewertung des geistigen Eigentums, beantragen.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass der „Ideas Powered for Business“-KMU-Fonds ein Förderprogramm ist, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in der EU beim Schutz ihrer geistigen Eigentumsrechte helfen soll. Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) umgesetzt wird und vom 3. Februar 2025 bis zum 5. Dezember 2025 läuft. Obwohl das Programm fast bis zum Jahresende läuft, konnte der Veranstalter aufgrund der begrenzten Fördermittel keine Garantie für die Verfügbarkeit der Gelder übernehmen.

Unternehmer aus dem KMU-Sektor können weiterhin Fördermittel für folgende Aktivitäten beantragen:

  • Der IP Scan/IP Scan Enforcement-Gutschein (bis maximal 1.350 €) kann für IP-Vordiagnosedienstleistungen bei einem nationalen IP-Amt in einem EU-Mitgliedstaat verwendet werden, der diesen Service im Rahmen der Initiative anbietet.
  • Mit dem Marken- und Designgutschein (maximal 700 €) können Marken oder Designs zum Schutz auf nationaler, regionaler, EU- oder internationaler Ebene registriert werden.

Unterstützung bei der Beschaffung von Fördermitteln

In früheren Jahren hat die Anwaltskanzlei Graś i Wspólnicy zahlreiche Unternehmen bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem KMU-Fonds für verschiedene, durch dieses Programm geförderte Aktivitäten unterstützt. Unsere Unterstützung umfasst insbesondere die Ermittlung der aus unternehmerischer Sicht förderfähigen Aktivitäten sowie die Erstellung des Förderantrags und aller erforderlichen Unterlagen. Nach der Bewilligung der Fördermittel kann die Kanzlei im Namen des Unternehmers die Registrierung der Schutzrechte des geistigen Eigentums beantragen, für die die Fördermittel bewilligt wurden. Abschließend können wir auch die Erstattung der entstandenen Kosten für Sie beantragen.

Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte unter der folgenden E-Mail-Adresse: p.filipek@kglegal.pl .

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 27. Februar 2025

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