„Ideas Powered for Business“ für kleine und mittlere Unternehmen heute ( 2. Februar 2026) startet . Diese EU-Initiative, die von der Europäischen Kommission und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) unterstützt wird, hat in den letzten Jahren über 400 unserer Kunden zugutekommen lassen.

Dieses Programm bietet Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben konkrete finanzielle Unterstützung durch die nicht rückerstattungsfähige Übernahme eines erheblichen Teils der Gebühren . Wenn Sie die Anmeldung einer Marke, eines Designs oder eines Patents planen, ist jetzt der ideale Zeitpunkt dafür.

Verfügbare Finanzierungsformen (Gutscheine):

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der Beträge, um die Sie die Kosten für den Schutz Ihres Unternehmens reduzieren können:

Art der UnterstützungMaximaler RückerstattungsbetragFinanzierungsniveau
Prüfung des geistigen Eigentums (IP-Scan)1080 EUR90 % der Servicekosten
Marken und Geschmacksmuster700 EUR75 % (Inland/EU), 50 % (Nicht-EU)
Erfindungen in Polen (UPRP)1000 EUR75 % der offiziellen Gebühren
Erfindungen in Europa (EPA)1000 EUR75 % der offiziellen Gebühren
Rechtsanwaltsdienstleistungen (Europäische Patente)1500 EUR50 % der Vergütung des Sprechers
Sortenschutz (CPVO)1500 EUR75 % der offiziellen Gebühren

Grundprinzipien – was ist wissenswert?

  • Keine starren Vorgaben – Bei der Beantragung eines Gutscheins müssen Sie nicht genau angeben, was und wo gemeldet werden soll.
  • Flexibilität – Sie sind nicht verpflichtet, die Ihnen zugewiesenen Mittel vollständig zu verwenden.
  • Hilfsstatus – Wichtig ist, dass dieser Fonds nicht als De-minimis-Hilfe behandelt wird .
  • Fristen – Nach Erhalt Ihres Gutscheins haben Sie einen Monat Zeit, ihn zu aktivieren (mit der Option, die Frist um einen weiteren Monat zu verlängern). Eine Ausnahme bildet IP Scan, für das eine Einlösefrist von 6 Monaten gilt.

Erforderliche Dokumentation

Damit wir in Ihrem Namen einen Antrag einreichen können, benötigen wir lediglich Folgendes:

  1. Mehrwertsteuerbescheinigung (oder Auszug aus dem CEIDG im Falle von Unternehmen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind).
  2. Nachweis über ein Bankkonto (wir empfehlen ein EUR-Konto, um Währungsumrechnungskosten zu vermeiden).
  3. Ein Scan der unterzeichneten Vollmacht (gemäß der von uns bereitgestellten Vorlage).
  4. Informationen zur Größe des Unternehmens (Angaben per E-Mail oder Telefon genügen: Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen).

Wie läuft das Verfahren ab?

Wir arbeiten schnell und effektiv, damit Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können:

  1. Sie stellen uns Dokumente zur Verfügung.
  2. Wir stellen als Ihre Vertreter einen Antrag auf Gutscheine.
  3. Wir warten auf eine Entscheidung (in der Regel etwa 10 Werktage).
  4. Wir bearbeiten den Antrag auf Ihre Marke, Ihr Design oder Ihre Erfindung und entrichten die Gebühr.
  5. Wir beantragen eine Rückerstattung – der Betrag wird innerhalb von 30 Tagen direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Wichtig! Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, bis die Mittel erschöpft sind. Auch Unternehmen, die in den Vorjahren bereits Unterstützung erhalten haben, können von dem Programm profitieren.

Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte unter der folgenden E-Mail-Adresse: p.filipek@kglegal.pl.


Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 22. Januar 2026.

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