Feiertage
Gemäß dem kürzlich geänderten Gesetz sind Sonntage und die folgenden Tage arbeitsfreie Tage:
- 1. Januar – Neujahr
- 6. Januar – Dreikönigstag
- der erste Ostertag
- der zweite Ostertag
- 1. Mai – Nationalfeiertag
- 3. Mai – Nationalfeiertag am dritten Mai
- der erste Pfingsttag
- Fronleichnamstag
- 15. August – Mariä Himmelfahrt
- 1. November – Allerheiligen
- 11. November – Nationaler Unabhängigkeitstag
- 24. Dezember – Heiligabend
- 25. Dezember – der erste Weihnachtstag
- 26. Dezember – der zweite Weihnachtstag.
Feiertag und Wochenende
Fällt einer der oben genannten Tage auf einen Sonntag, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf einen freien Tag. Fällt einer der oben genannten Tage auf einen Samstag, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen freien Tag.
Wann kann ein Mitarbeiter einen Tag frei nehmen?
Laut Arbeitsgesetzbuch hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag im selben Abrechnungszeitraum, in dem ein Feiertag liegt. In der Regel gilt ein monatlicher Abrechnungszeitraum, das heißt, der Urlaub muss in dem Monat genommen werden, in dem der Feiertag ist. Es spielt keine Rolle, ob der freie Tag vor oder nach dem Feiertag liegt, sofern dieser auf einen Samstag fällt.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 3. April 2025
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