Das Jahr 2024 dürfte aus regulatorischer Sicht ein entscheidendes Jahr für den Krypto-Asset-Markt sein. Das Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Krypto-Assets (im Folgenden „MiCA-Verordnung“) sowie die Arbeit am polnischen Gesetzentwurf zum Krypto-Asset-Markt (im Folgenden „Gesetzentwurf“) werden voraussichtlich ein neues Kapitel für diesen Markt in Polen und der Europäischen Union aufschlagen.
Wie bereits angekündigt, sollte das Gesetz bis Ende 2024 verabschiedet werden. Eine Analyse der diesjährigen Sejm-Tagesordnung zeigt jedoch, dass die Behandlung des Gesetzes nicht auf der Tagesordnung des Parlaments für dieses Jahr stand. Was bedeutet das für den polnischen Kryptomarkt?
Übergangszeitraum für im Register der virtuellen Währungsaktivitäten eingetragene Unternehmen
Gemäß Artikel 143 Absatz 2 der MiCA-Verordnung können Krypto-Dienstleister (im Folgenden „CASPs“), die ihre Dienste vor dem 30. Dezember 2024 erbracht haben, eine Übergangsfrist von 18 Monaten in Anspruch nehmen, um ihre Dienste bis zum 1. Juli 2026 weiter anzubieten. Die MiCA-Verordnung sieht jedoch eine Ausnahme vor, nach der EU-Mitgliedstaaten auf die Übergangsfrist verzichten oder diese verkürzen können. Polen hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, indem es im Gesetzesentwurf eine verkürzte Übergangsfrist eingeführt hat, die am 30. Juni 2025 endet.
Das Scheitern der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zum Krypto-Asset-Markt im Jahr 2024
Die Verzögerung bei der Verabschiedung des polnischen Gesetzentwurfs steht im Widerspruch zu den Übergangsbestimmungen der MiCA-Verordnung. EU-Mitgliedstaaten, die die Übergangsfrist verkürzen, müssen vor Inkrafttreten der MiCA-Verordnung, d. h. bis zum 30. Dezember 2024, entsprechende Regelungen erlassen. Im Falle Polens wird diese Frist nicht eingehalten werden können.
Diese Situation liefert starke Argumente dafür, die 18-monatige Übergangsfrist gemäß MiCA für bestehende Anbieter virtueller Währungen anzuwenden, anstatt der im Gesetzentwurf vorgesehenen kürzeren Frist. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die polnischen Behörden diesen Ansatz infrage stellen und sich für die in den nationalen Vorschriften festgelegte Übergangsfrist einsetzen werden.
*Es sei darauf hingewiesen, dass aufgrund der Änderung des konzeptionellen Rahmens durch die MiCA-Verordnung die derzeitigen Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Währungen (bekannt als VASPs) als Anbieter von Kryptoasset-Dienstleistungen bezeichnet werden.
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 19. Dezember 2024
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