Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2023 endet Ende April. Für manche bedeutet dies eine Steuerzahlung, für andere eine Rückerstattung einer zu viel gezahlten Steuer. Um Ihre Steuerlast zu minimieren, sollten Sie verfügbare Steuererleichterungen und -vorteile nutzen. Eine davon ist die gemeinsame Abgabe der Steuererklärung mit Ihrem Ehepartner.

Warum ist das vorteilhaft? Weil es in bestimmten Fällen zu niedrigeren Steuerzahlungen führt. Bei dieser Regelung wird das Einkommen beider Ehepartner addiert und durch zwei geteilt. Jeder Ehepartner zahlt dann Steuern auf die Hälfte des gemeinsamen Gesamteinkommens. Wenn ein Ehepartner in die zweite Steuerklasse fällt und der andere nicht, kann die gemeinsame Veranlagung dazu führen, dass beide einen niedrigeren Steuersatz zahlen. Um diese Vergünstigung in Anspruch nehmen zu können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Zuallererst und selbstverständlich müssen Sie verheiratet sein. Die Ehe darf nicht später als 2023 geschlossen worden sein. Darüber hinaus muss die Ehe dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft unterliegen. Beide Ehepartner müssen zudem nach dem polnischen Steuersatz oder aus pauschal besteuerten Quellen besteuert werden und dürfen im Jahr 2023 weder Einkünfte erzielt noch Ausgaben gehabt haben. Die einzige Ausnahme bildet die Pauschalbesteuerung von Einkünften aus privater Vermietung. Auch der steuerliche Wohnsitz ist wichtig. Diese Vergünstigung gilt unter anderem für in Polen ansässige Personen. Sie ist auch zulässig für Ehen, in denen:

  1. beide Ehepartner sind steuerlich ansässig in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz, oder
  2. Ein Ehepartner ist in Polen steuerlich ansässig, der andere in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz.

Wenn jedoch einer oder beide Ehepartner keinen steuerlichen Wohnsitz in Polen haben, haben sie Anspruch auf eine gemeinsame Steuerermäßigung, wenn 75 % ihres Gesamteinkommens in Polen erzielt wurden und sie ihren steuerlichen Wohnsitz mit einer Wohnsitzbescheinigung nachweisen.

Eine gemeinsame Steuererklärung ist auch möglich, wenn ein Ehepartner im Jahr 2023 verstirbt. Im Todesfall des Ehepartners können die Steuervorteile in Anspruch genommen werden, die ihm sonst zugestanden hätten.

Um die gemeinsame Steuererklärung abzugeben, genügt es, wenn ein Ehepartner das entsprechende Kästchen im Formular PIT-36 oder PIT-37 ankreuzt. Die gemeinsame Steuererklärung ist besonders dann empfehlenswert, wenn ein erheblicher Einkommensunterschied zwischen den Ehepartnern besteht oder ein Ehepartner gar kein Einkommen erzielt. Liegen die Einkommen beider Ehepartner über dem zweiten Steuerfreibetrag, bietet die gemeinsame Steuererklärung keine steuerlichen Vorteile, vereinfacht aber das Verfahren. Anstatt zwei separate Steuererklärungen abzugeben, genügt dann eine einzige.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 25. März 2024

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