Das Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf zu kollektiven Arbeitsverträgen und Sozialvereinbarungen; der Entwurf befindet sich aktuell in der Konsultationsphase.

Was sind die Hauptannahmen des Gesetzentwurfs?

Der Entwurf sieht umfassende Regelungen vor, die die Grundsätze für den Abschluss und die Registrierung von Tarifverträgen und auf dem Gesetz beruhenden Tarifverträgen festlegen. Er enthält eine weiter gefasste Definition des Arbeitgeberbegriffs als im Arbeitsgesetzbuch vorgesehen.

Es geht auf die wichtigsten Forderungen ein, die die Sozialpartner seit vielen Jahren stellen. Insbesondere geht es um die Vereinfachung des Verfahrens zum Abschluss und zur Registrierung von Tarifverträgen.

Welche Auswirkungen sind von der Verordnung zu erwarten?

Die Regelungen sollen die Verhandlungen beleben und den Anwendungsbereich von Tarifverträgen erweitern. Ziel der verabschiedeten Regelungen ist es, die Erwartungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgebergewerkschaften sowie ihrer Organisationen in Einklang zu bringen.

Bei der Vorbereitung des Projekts wurde einerseits auf das komplizierte Registrierungsverfahren verzichtet, andererseits wurde die Frage der Steigerung der Verhandlungsdynamik durch deren jährliche Evaluierung berücksichtigt.

Die vorgeschlagenen Lösungen befassen sich auch mit dem Thema befristeter Tarifverträge. Ziel dieser Lösung ist es, Arbeitgeber zum Abschluss solcher Verträge zu bewegen. Die feste Laufzeit der Verträge bedeutet, dass Arbeitgeber nicht unbegrenzt daran gebunden sind. Gleichzeitig dient sie als Mechanismus, um die Parteien zu Tarifverhandlungen und zur Aktualisierung der vereinbarten Bestimmungen anzuregen.

Welche Lösungen bietet der Gesetzentwurf?

Der Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit des Einsatzes eines Mediators vor, der die Verhandlungen der Parteien über einen Tarifvertrag im Streitfall erleichtern soll. Er beinhaltet außerdem unter anderem ein vereinfachtes Verfahren zum Austritt aus einem Tarifvertrag, ein vereinfachtes Verfahren zur Registrierung von Betriebs- und Mehrbetriebstarifverträgen sowie einen offenen Katalog der durch Tarifverträge geregelten Angelegenheiten (Arbeitszeit und -standards, Überstunden, Vergütungsbedingungen, Arbeitsorganisation und die Einrichtung einer betrieblichen Sozialversicherung).

Das Gesetz soll im Januar 2025 in Kraft treten.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 30. August 2024.

Autor/Herausgeber der Reihe:

    Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir antworten Ihnen so schnell wie möglich.