Der Herbst bringt neben seinen Reizen auch eine höhere Anzahl von Grippe- und Erkältungsfällen mit sich. Dies führt zu Arbeitsausfällen, wodurch andere Mitarbeiter nach ihrer Rückkehr Aufgaben übernehmen oder zusätzliche Arbeit leisten müssen.
Es ist allgemein bekannt, dass Vorbeugen besser ist als Heilen, und die Bedeutung von Prävention ist unbestreitbar. Aber was hat das mit Steuern zu tun? Ist eine Steuererhöhung auf Medikamente geplant? Zum Glück nicht. Der Zusammenhang besteht darin, dass sich die Investition eines Arbeitgebers in gesunde Ernährung nicht nur durch niedrigere Lohnkosten, sondern auch durch geringere Steuern auszahlt. Arbeitgeber haben das Recht, Ausgaben für den Kauf von Obst und Gemüse für ihre Angestellten als steuerlich absetzbare Kosten geltend zu machen.
Der Direktor des Nationalen Steuerinformationsdienstes vertrat kürzlich in seiner Steuerauslegung diese Position.¹ Erzielung von Einnahmen aus einer Einnahmequelle oder zur Erhaltung oder Sicherung einer Einnahmequelle anfallen, sofern sie nicht ausdrücklich gesetzlich von der Steuerabzugsfähigkeit ausgeschlossen sind. Damit eine Ausgabe als steuerlich absetzbare Kosten anerkannt werden kann, muss daher ein Zusammenhang zwischen ihrem Entstehen und der Schaffung, Steigerung, Erhaltung oder Sicherung der Einnahmequelle bestehen.
Die Ausgaben für Obst und Gemüse für Mitarbeiter und Kollegen sind an den Umsatz gekoppelt. Neben der Reduzierung von Krankheitstagen steigert dies auch die Mitarbeiterproduktivität und macht den Arbeitsplatz für potenzielle Mitarbeiter und Kollegen attraktiver. Obsttage fördern zudem den Teamgeist und stärken die Beziehungen zwischen Mitarbeitern und Kollegen, wodurch die Effektivität der Zusammenarbeit erhöht wird.
Die Behörde entschied, dass diese Ausgaben nicht für die Vertretung des Arbeitgebers angefallen seien (was gesetzlich als steuerlich absetzbare Ausgabe ausgeschlossen ist) und daher vom Einkommen abgezogen werden könnten. Wichtig ist, dass diese Auslegung sowohl für Ausgaben gilt, die für Arbeitnehmer als auch für Geschäftspartner (Mandatverträge, B2B) anfallen. Unabhängig davon, ob Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsvertrags oder eines zivilrechtlichen Vertrags beschäftigt sind, trägt ihre Arbeit gleichermaßen zum Einkommen bei.
Für diejenigen, die besonders vorsichtig sind, sei noch eine Sache erwähnt: Ausgaben für den Kauf von Vitaminen für Mitarbeiter und Kollegen werden ebenfalls in die Kosten der Einkommenserzielung einbezogen.2.
Wie so oft im Leben, wo Honig so gesund ist, gibt es auch hier einen Haken (der ebenfalls gesundheitsfördernde Eigenschaften besitzt). Während Ausgaben zur Stärkung des Immunsystems von Mitarbeitern und Kollegen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, ist dies für Einzelunternehmer nicht möglich. Die Finanzbehörden betrachten diese Ausgaben als privat und daher nicht steuerlich absetzbar.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 13. November 2023
- Individuelle Steuervorbescheid vom 26. Oktober 2023, Referenznummer 0114-KDIP2-2.4010.465.2023.1.KW ↩︎
- Eine solche Position, z. B. die individuelle Auslegung vom 11. Dezember 2017, Nr. 0114-KDIP3-1.4011.320.2017.2.IF ↩︎
