Es ist wohl kein Wunder, dass uns der Umweltschutz am Herzen liegt. Die Regierung versucht durch Gesetze, die Bevölkerung zu einem geringeren Einfluss auf das Ökosystem zu bewegen. Dabei setzt sie auf Anreize und Sanktionen. Subventionen für Hausrenovierungen und Steuervorteile sind im Wesentlichen die sprichwörtliche Karotte. Heute wollen wir uns jedoch mit den Sanktionen auseinandersetzen.
Die Begrenzung der Kostenerstattung für den Verschleiß bzw. die Abschreibung von Pkw ist nichts Neues. Die Höchstgrenzen für die vollständige Abschreibung eines Fahrzeugs haben sich relativ selten geändert. Bis März 2000 lag sie bei 10.000 ECU (der Rechnungseinheit des Europäischen Währungssystems, die durch den Euro ersetzt wurde), dann bei 10.000 Euro bis Ende 2001 und bei 20.000 Euro bis Februar 2018. Später wurde die Grenze auf 30.000 Euro für Elektroautos und 20.000 Euro für andere Fahrzeuge angehoben. Seit 2019 gilt die Obergrenze von 225.000 PLN für Elektro- und Wasserstoffautos und 150.000 PLN für andere Fahrzeuge.
Wie Sie sehen, wurden diese Grenzwerte im Laufe der Zeit erhöht. Dieser Trend ändert sich am 1. Januar 2026, wenn die Abschreibungsgrenzen für einige Fahrzeuge gesenkt werden. Sie werden wie folgt lauten:
- 225.000 PLN für Elektro- und Wasserstoffautos,
- 150.000 PLN für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, wenn die Kohlendioxidemissionen unter 50 g/km liegen.
- PLN 100.000 für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, wenn die Kohlendioxidemissionen 50 g/km oder mehr betragen.
Diese Änderung senkt effektiv die Abschreibungsgrenze für Fahrzeuge mit reinem Verbrennungsmotor. Einige Hybrid-, Elektro- und Wasserstofffahrzeuge profitieren weiterhin von den bestehenden Grenzen.
Wie das Ministerium erklärt, sollen die Änderungen Unternehmen dazu anregen, ihre Fahrzeugflotten durch emissionsarme Fahrzeuge zu ersetzen. Es sei darauf hingewiesen, dass Ende 2024 in Polen 290 wasserstoffbetriebene und 72.589 reine Elektroautos zugelassen waren, bei insgesamt rund 23 Millionen Fahrzeugen.
Die Änderungen gelten für Personenkraftwagen, die ab dem 1. Januar 2026 in das Anlagenverzeichnis aufgenommen werden. Fahrzeuge, die vor diesem Datum gekauft wurden, können weiterhin nach den geltenden Regeln abgeschrieben werden.
Ein Auto im Wert von beispielsweise 150.000 PLN verursachte jährliche steuerlich absetzbare Kosten in Höhe von 30.000 PLN. Der Kauf eines solchen Autos reduziert diese Kosten auf 20.000 PLN. Dies führt zu einem höheren Einkommen und somit zu höheren Steuerzahlungen. Daher lohnt es sich, den Kauf eines Autos bis Ende 2025 oder die Investition in eine emissionsarme Fahrzeugflotte in Betracht zu ziehen.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 4. August 2025.
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