Der heutige Artikel markiert den Beginn einer neuen Reihe. Alle zwei Wochen freitags behandeln wir ein Thema aus dem Arbeitsrecht. Das Arbeitsgesetzbuch ist zwar nicht sehr umfassend, aber das heißt nicht, dass in diesem Bereich alles eindeutig ist. Jeder Arbeitnehmer ist anders. Unsere Kanzlei scheut jedoch keine Herausforderung und analysiert jeden Fall gerne individuell und umfassend. Wir hoffen, dass unsere Reihe viele Ihrer Fragen beantwortet. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Angesichts der bevorstehenden Feiertage wollen wir uns mit der Frage des Urlaubsanspruchs auseinandersetzen. Ist es ein Recht oder eine Pflicht?

Urlaub – ein Recht oder eine Pflicht?

Laut Arbeitsgesetzbuch hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf jährlichen, ununterbrochenen und bezahlten Urlaub. Der Arbeitnehmer kann auf dieses Recht nicht verzichten, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, ihm den Urlaub in dem Kalenderjahr zu gewähren, in dem der Anspruch entstanden ist. Bedeutet das, dass der Arbeitnehmer, selbst wenn er nicht möchte, unbedingt Urlaub nehmen muss? Warum wird ihm das Recht verweigert, selbst über die Nutzung seiner Freizeit zu entscheiden? Die Antwort ist einfach. Wäre das Arbeitsgesetzbuch nicht so streng geregelt und würde nicht festlegen, dass ein Arbeitnehmer nicht auf seinen Urlaubsanspruch verzichten kann und der Arbeitgeber ihn gewähren muss, könnte dies Missbrauch Tür und Tor öffnen. Beispielsweise könnte ein Arbeitgeber die Einstellung von der Bedingung abhängig machen, dass auf den Urlaubsanspruch verzichtet wird. Und die Bedeutung von Freizeit liegt auf der Hand. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in dieser Hinsicht noch einen Schritt weitergedacht und festgelegt, dass der Urlaub aufgeteilt werden kann, aber ein Teil davon mindestens 14 aufeinanderfolgende Kalendertage dauern muss.

Ab wann habe ich Anspruch auf 26 Urlaubstage?

Die oben gestellte Frage erscheint trivial, da alles im Arbeitsgesetzbuch klar geregelt ist. Und das stimmt auch, aber man muss es sorgfältig lesen.

Die Urlaubsdauer beträgt 20 Tage für Mitarbeiter mit weniger als 10 Jahren Betriebszugehörigkeit; danach erhöht sie sich auf 26 Tage. Die Anzahl der absolvierten Schuljahre wird jedoch in die Berechnung der Betriebszugehörigkeit einbezogen. So werden beispielsweise bei einem Mitarbeiter mit Sekundarschulabschluss 4 Jahre Betriebszugehörigkeit angerechnet, bei einem Mitarbeiter mit Hochschulabschluss hingegen 8 Jahre.

Daher kann ein Arbeitnehmer, der nach Abschluss seines Studiums an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt, bereits nach zwei Jahren Anspruch auf einen höheren Urlaubsanspruch erwerben.

Aber sind Sie sicher, dass es zwei volle Jahre sind?

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Ein Hochschulabsolvent tritt am 1. September 2023 seine Stelle an. Laut den Bestimmungen erwirbt er bis zum Jahresende anteilig Urlaubsanspruch, basierend auf den geleisteten Arbeitsmonaten (entweder im Voraus oder rückwirkend, je nachdem, ob es sich um die erste Arbeitsstelle des Mitarbeiters handelt). Pro Monat erwirbt er 1/12 Urlaubstage. Somit stehen ihm im Jahr 2023, von September bis Ende Dezember, 6,66 Urlaubstage zu. Da angefangene Tage aufgerundet werden, hat der Mitarbeiter Anspruch auf 7 Urlaubstage. Im Folgejahr ist die Situation einfacher – ein volles Jahr bedeutet 20 Urlaubstage. Der Mitarbeiter hat bis zum 1. September 2025 zwei volle Jahre gearbeitet. Bedeutet dies, dass er auch im Jahr 2025 20 Urlaubstage erhält? Jein. Bis zum 1. September 2025 haben Arbeitnehmer Anspruch auf 20 Urlaubstage. Ab diesem Datum erhöht sich der Urlaubsanspruch auf 26 Tage. Die Berechnung erfolgt in diesem Fall nicht mehr anteilig; die zusätzlichen sechs Urlaubstage werden stattdessen bis zum Jahresende gewährt. Sie können erst nach dem 1. September 2025 genommen werden. Somit stehen den Arbeitnehmern im Jahr 2025, also weniger als zwei Jahre später, 26 Urlaubstage zur Verfügung.

Wie plant man einen Urlaub?

In vielen Betrieben wird zu Jahresbeginn ein Urlaubsplan erstellt. Der Arbeitgeber berücksichtigt dabei die Wünsche der Mitarbeitenden und die Notwendigkeit, den regulären Betriebsablauf aufrechtzuerhalten. Er kann jedoch auf einen Urlaubsplan verzichten, wenn die Betriebsleitung zustimmt oder nicht. In diesem Fall legt der Arbeitgeber den Urlaub in Absprache mit dem/der Mitarbeitenden fest. Daher werden Urlaubstage oft auf individuellen Antrag gewährt. Eine Verschiebung von Urlaubstagen ist aus betrieblichen Gründen zulässig, wenn die Abwesenheit des/der Mitarbeitenden den Arbeitsablauf erheblich stören würde. Der Arbeitgeber kann Mitarbeitende auch aus dem Urlaub zurückrufen, jedoch nur, wenn unvorhergesehene Umstände zum Urlaubsbeginn deren Anwesenheit erfordern. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, die dem/der Mitarbeitenden durch die Stornierung des Urlaubs entstandenen Kosten zu übernehmen. Ebenso ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten für Flüge und Reservierungen zu tragen, die nicht storniert werden konnten, wenn er eine geplante Reise, beispielsweise auf die Malediven, absagt.

Was ist mit nicht genommenem Urlaub?

Manchmal kommt es vor (für den Autor völlig unverständlicher) Situationen, in denen ein Arbeitnehmer seinen gesamten Urlaubsanspruch für ein Kalenderjahr nicht in Anspruch nimmt. Verfällt dieser Urlaub? In der Regel nicht. Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, einem Arbeitnehmer nicht genommenen Urlaub bis spätestens 30. September des Folgejahres zu gewähren. Äußert der Arbeitnehmer bis zu diesem Datum keinen Wunsch, seinen angesammelten Urlaub zu nehmen, kann der Arbeitgeber ihn auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers gewähren. Ein Arbeitnehmer kann angesammelten Urlaub bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nehmen, die drei Jahre nach Ende September beträgt. Nach diesem Datum verjähren Ansprüche auf angesammelten Urlaub, ebenso wie Ansprüche auf eine Geldentschädigung (mehr dazu im nächsten Beitrag). Solche Fälle sind jedoch unwahrscheinlich, da ein Arbeitgeber von der Nationalen Arbeitsinspektion eine Geldbuße erhalten kann, wenn ein Arbeitnehmer seinen angesammelten Urlaub nicht bis zum 30. September des Folgejahres nimmt. Die Geldbuße kann zwischen 1.000 und 30.000 PLN liegen. Daher ermutigen Arbeitgeber ihre Angestellten, ihren Jahresurlaub fortlaufend oder in dem Zeitraum zu nehmen, in dem nicht genutzte Urlaubstage als überfälliger Urlaub gelten.

Verdiene ich Geld während meines Urlaubs?

Selbstverständlich! Während des Urlaubs hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf die Vergütung, die er erhalten hätte, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte.

Die obigen Ausführungen zum Thema Urlaub basieren auf den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches und richten sich an Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag. Andere Beschäftigungsformen erfordern direkte Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Das ist natürlich noch nicht alles, was wir zu diesem Thema zu sagen haben! In zukünftigen Benachrichtigungen werden wir weitere Urlaubsarten behandeln, darunter Mutterschafts- und Elternzeit, deren Vergütung und die Antragsfristen.

Bei Fragen, Bedenken oder wenn Sie Rechtsberatung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte!

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 22. Juni 2023

Autor/Herausgeber der Reihe:


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