Anleihen gelten als sicherere Anlage als Aktien. Viele Anleger mit einem diversifizierten Portfolio halten Anleihen als stabilisierenden Faktor gegen Kursschwankungen anderer Finanzinstrumente. Die Beliebtheit von Anleihen wird auch durch das Angebot für Begünstigte der staatlichen Sozialleistungen (800+) begünstigt, die Staatsanleihen mit inflationsgebundenen Zinssätzen und einer zusätzlichen Marge erwerben können. Die Emission von Anleihen beschafft Kapital nicht nur für die Staatskasse, sondern auch für Kommunen und Unternehmen verschiedener Branchen, die oft attraktivere Konditionen bieten.
Einkünfte aus Anleihen können beim Verkauf, beim Erhalt von Zinsen oder bei der Rückzahlung mit Abschlag entstehen. In beiden Fällen beträgt der Steuersatz 19 %. Es gibt jedoch wesentliche Unterschiede in der Berechnung.
Anleiheverkäufe
Die Abwicklung eines Anleiheverkaufs unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von der eines Aktienverkaufs. Auch in diesem Fall zahlen wir 19 % Einkommensteuer, die sich aus der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis ergibt.
Beim Verkauf von geerbten Anleihen werden die dem Erblasser entstandenen Anschaffungskosten berücksichtigt. Beim Verkauf von geschenkten Anleihen hingegen werden keine Kosten für die Erzielung von Einkünften angesetzt, sondern die Einkünfte um die gezahlte Erbschafts- und Schenkungssteuer reduziert.
Zinsen und Anleihenrückzahlung
Die meisten Anleihekäufer sind nicht an Spekulation, sondern an Zinserträgen interessiert. Der Zinssatz wird als Prozentsatz angegeben. Manchmal werden Anleihen jedoch ohne Dividendenzahlung emittiert. In solchen Fällen handeln wir mit Nullkuponanleihen. Diese werden unter ihrem Nennwert erworben und nach einer vereinbarten Laufzeit vom Emittenten zurückgezahlt. Wir erzielen in diesen Fällen einen Gewinn aus dem Abschlag, also der Differenz zwischen Kaufpreis und Nennwert der Anleihe.
Sowohl die Zinsen als auch der Rabatt unterliegen einer Steuer von 19 %, und wir sind nicht berechtigt, diese als steuerlich absetzbare Kosten geltend zu machen. Wie bei Aktiendividenden wird diese Steuer vom Brokerhaus einbehalten.
Werden die Zinsen periodisch gutgeschrieben, so entspricht das zu versteuernde Einkommen der Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag zuzüglich der für die letzte Periode erhaltenen Zinsen und den Anschaffungskosten.
Die Gesetzgeber haben auch Anreize für ausländische Investoren geschaffen. Wenn diese Anleihen erwerben, die vom Staatsschatz oder einer lokalen Gebietskörperschaft auf einem ausländischen Markt begeben werden, sind die Zinsen in Polen steuerfrei (was bedeutet, dass sie im Steuerwohnsitzland des Investors voll steuerpflichtig sind).
Nächste Woche beschäftigen wir uns mit Steuerregelungen für Investitionen in Derivate.
Wenn Sie Ihre Steuerabrechnungen von der Börse einsehen oder diese Spezialisten anvertrauen möchten, wenden Sie sich bitte an unser Büro.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 10. Februar 2025
Autor/Herausgeber der Reihe:Erhalten Sie als Erste/r unsere Artikel und Rechtshinweise direkt in Ihr E-Mail-Postfach! Melden Sie sich für unseren Newsletter an, indem Sie auf den Link , oder kontaktieren Sie uns unter social@kglegal.pl, um die Inhalte zu personalisieren.
