Ein Zahlungsauftrag kann nicht im Rahmen des elektronischen Zahlungsverfahrens erteilt werden, wenn der Kläger einen anderen Anspruch als einen Geldanspruch geltend macht und der Zahlungsauftrag außerhalb des Landes zugestellt werden soll.
Ein Zahlungsauftrag kann nicht im Rahmen des elektronischen Zahlungsverfahrens erteilt werden, wenn der Kläger einen anderen Anspruch als einen Geldanspruch geltend macht und der Zahlungsauftrag außerhalb des Landes zugestellt werden soll.
Anwaltskanzlei Graś und Partner
Bieniewicka 26 Straße
01-632 Warschau
Tel.: +48 22 856 36 60
Mobil: +48 502 730 606
E-Mail: biuro@kglegal.pl
Montag - Freitag
9:00 - 17:00 Uhr
