Gemäß einer Verordnung des Gesundheitsministers wird der Epidemiealarm in Polen am 1. Juli 2023 aufgehoben. Dies führt zur Aufhebung zahlreicher Maßnahmen, die eingeführt wurden, um Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgrund des Coronavirus das Leben zu erleichtern.
Arbeitsschutz und regelmäßige Inspektionen
Aufgrund der Aufhebung der Epidemiegefahr ist der Arbeitgeber verpflichtet, die ausstehenden Schulungen zum Thema Arbeitsschutz und Sicherheit innerhalb von 60 Tagen ab dem 1. Juli 2023 durchzuführen. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle versäumten periodischen Prüfungen innerhalb von 180 Tagen ab dem 1. Juli 2023 nachzuholen.
Feiertage
Eine bedeutende Änderung erwartet uns auch im Bereich des Urlaubs – die Möglichkeit, einem Mitarbeiter Jahresurlaub (in den Vorjahren nicht genommen, in Höhe von 30 Urlaubstagen) zu einem vom Mitarbeiter angegebenen Zeitpunkt zu gewähren, ohne seine Zustimmung einzuholen und unter Missachtung der Urlaubspläne des Mitarbeiters, wird ausgeschlossen.
Fiktion des Dienstes
Eine wesentliche Änderung besteht in der Aufhebung der Bestimmung, wonach nicht abgeholte Briefe während des Ausnahmezustands und innerhalb von 14 Tagen nach dessen Aufhebung nicht als zugestellt gelten. Dies bedeutet, dass sämtliche Korrespondenz (einschließlich nicht abgeholter Kündigungen) als wirksam zugestellt gilt.
Legalisierung des Aufenthalts von Ausländern
Mit der Aufhebung des Epidemiealarms verlieren auch die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Ausländern, die zuvor aufgrund der Corona-Maßnahmen in Polen gelebt und gearbeitet haben. Deren Aufenthalt muss innerhalb von 30 Tagen nach dem 1. Juli 2023 verlängert werden. Arbeitgeber haben ebenfalls 30 Tage Zeit, um eine Arbeitserlaubnis für ihre Angestellten zu beantragen.
Es sei darauf hingewiesen, dass diese Fristen nicht für ukrainische Staatsbürger gelten, deren Aufenthalt durch den Erlass von Gesetzen im Zusammenhang mit der Unterstützung der Ukraine legalisiert wurde.
Natürlich sind dies nicht alle Veränderungen, die wir nach Aufhebung der Epidemiegefahr erwarten können. Die obige Zusammenfassung scheint jedoch die wichtigsten und bedeutendsten zu umfassen.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus zum 30. Juni 2023
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