Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das Förderprogramm des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) – der KMU-Fonds „Ideen für Unternehmen“ – für das Jahr 2025 ausgeschöpft ist. Wir erwarten derzeit die offizielle Bekanntgabe des neuen Programms für 2026, das Anfang 2026 starten wird.

Nachfolgend präsentieren wir eine Zusammenfassung der abgeschlossenen Ausgabe sowie Empfehlungen zu Maßnahmen, die Sie jetzt ergreifen sollten, um im kommenden Jahr erfolgreich Fördermittel zu beantragen.

Programmstatus

Der KMU-Fonds verfügte über ein begrenztes Budget, das nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben wurde, bis die Mittel erschöpft waren. Aufgrund des überwältigenden Interesses der Unternehmer waren die Gelder aufgebraucht und das Programm wurde eingestellt.

In der letzten Ausgabe konnten sich Unternehmer um Fördermittel für Folgendes bewerben:

  • Voucher IP Scan – Erste Diagnose des geistigen Eigentums.
  • Marken- und Designgutschein – Registrierung auf nationaler, regionaler, EU- oder internationaler Ebene.
  • Patentgutschein – Registrierung nationaler oder europäischer Patente.
  • Gemeinschaftssortengutschein – Registrierung neuer Sorten in der EU.

Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Fördermittel kann davon ausgegangen werden, dass jede anspruchsberechtigte Person eine Förderung in Höhe von etwa 700-1000 EUR beantragen kann.

Aussichten für 2026 – warum lohnt es sich, sich vorzubereiten?

Obwohl der Zeitplan für 2026 vom EUIPO noch nicht offiziell bekannt gegeben wurde, deutet der zyklische Charakter des Programms auf dessen Fortsetzung hin. Der Zeitpunkt ist entscheidend für den Erfolg bei der Beantragung einer Förderung – die Mittel werden auch in der neuen Runde wieder nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben.

Anstatt auf den Beginn der Anmeldefrist zu warten, empfehlen wir Ihnen, frühzeitig eine Schutzstrategie zu entwickeln. Die Registrierung von Rechten an geistigem Eigentum ist entscheidend, um zu verhindern, dass Wettbewerber Ihre Produkte oder Ideen ohne Ihre Zustimmung verwenden.

Wer wird von den Fördermitteln profitieren können?

Wir gehen davon aus, dass die Teilnahmevoraussetzungen im Vergleich zu den Vorjahren ähnlich bleiben. Teilnahmeberechtigt sind in der EU ansässige Unternehmen, die die Definition eines KMU erfüllen.

UnternehmenskategorieAnzahl der MitarbeiterJahresumsatzGesamtvermögen
Mittelständisches Unternehmen<250≤ 50 Millionen EUR≤ 43 Millionen EUR
Kleinunternehmen<50≤ 10 Millionen EUR≤ 10 Millionen EUR
Kleinstunternehmen<10≤ 2 Millionen EUR≤ 2 Millionen EUR

Wie können wir in dieser Übergangsphase helfen?

Die Anwaltskanzlei Graś i Wspólnicy, die bereits vielen Organisationen in früheren Ausgaben bei der Finanzierung geholfen hat, bietet Unterstützung bei der Vorbereitung auf die kommende Ausschreibung 2026 an.

Unsere Unterstützung umfasst:

Monitoring: Wir verfolgen die Ankündigungen des EUIPO und reagieren umgehend nach Fondseröffnung. egal.pl.

Bedarfsanalyse (Vorab-Scan): Feststellung, welche Aktivitäten in der neuen Auflage eine Förderung verdienen.

Vorbereitung der Unterlagen: Ausfüllen der erforderlichen Unterlagen (einschließlich Kontoauszug, Umsatzsteuer-/NIP-Bescheinigung), um die Bewerbung so schnell wie möglich nach Bekanntgabe der Stellenausschreibung einreichen zu können.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 16. Dezember 2025.

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