Heute wollten wir eigentlich einen Artikel über Urheberrechte in Bauverträgen veröffentlichen, haben uns aber entschieden, zu einem aktuelleren Thema zurückzukehren: der Reform der Raumplanung. Wir haben dieses Thema bereits mehrfach angesprochen ( Nr. 36 , 85 und 95 ), doch Ende April 2022 wurde der vom Ministerium für Entwicklung und Technologie erstellte Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes vom 23. März 2003 über Raumplanung und -entwicklung sowie einiger anderer Gesetze („Entwurf“) zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen ist letzte Woche abgelaufen. Daher möchten wir einige Punkte hervorheben, die wir für wichtig halten.

  1. Masterplan

Das neue Planungsinstrument wird ein verbindlicher Flächennutzungsplan für die gesamte Gemeinde sein, der den Status eines lokalen Gesetzes besitzt. In diesem Zusammenhang werden die Bestimmungen, die die Erstellung einer Studie zu den Bedingungen und Richtungen der Raumentwicklung für die Gemeinde – welche den Flächennutzungsplan umfasst – genehmigten, aufgehoben.

Wie die Projektautoren angeben, sieht der allgemeine Plan Folgendes vor:

  • Generalisierte funktionale und räumliche Struktur der Gemeinde durch Ausweisung von Planungszonen, in denen zuvor definierte Landnutzungsfunktionen umgesetzt werden können,
  • die Grenzen des Gebiets, in dem die Bebauung auf Grundlage der Entscheidung über die Bebauungsbedingungen ergänzt werden kann,
  • die Grenzen der innerstädtischen Entwicklungsgebiete, für die es möglich sein wird, bestimmte Investitionsbedingungen zu ändern,
  • Standards für die Zugänglichkeit sozialer Infrastruktur, d.h. die Regeln für die Standortwahl neuer Wohngebäude in Bezug auf Einrichtungen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen.

Der Generalplan soll ein räumliches Entwicklungskonzept darstellen, und seine Bestimmungen sind sowohl für lokale Pläne, einschließlich des integrierten Investitionsplans, als auch für Entscheidungen über Entwicklungsbedingungen verbindlich.

  1. Änderungen des Planungsverfahrens

Gemäß den Annahmen des Projekts wird die Beteiligung der Öffentlichkeit ein Schlüsselelement des Verfahrens sein. Unter anderem wird die Einführung verschiedener Formen der Bürgerbeteiligung, einschließlich der Nutzung von Fernkommunikationsinstrumenten, dazu beitragen, deren Niveau zu erhöhen. Ebenso hilfreich ist die Vereinheitlichung der Bestimmungen verschiedener Planungsgesetze und deren Anpassung an die Bestimmungen zur Bürgerbeteiligung in anderen Gesetzen (Gesetz vom 8. März 1990 über die Kommunalverwaltung, Gesetz vom 9. Oktober 2015 über die Revitalisierung).

  1. Änderungen der Vorschriften hinsichtlich der Erteilung von Beschlüssen über Entwicklungsbedingungen

Dem Entwurf zufolge unterliegen Baugenehmigungen den Bestimmungen des Flächennutzungsplans. Ihre Erteilung ist abhängig vom Standort innerhalb des für die Bebauung vorgesehenen Gebiets, und es wird ein Rahmen für die getroffenen Entscheidungen geschaffen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Baugenehmigungen ab dem Datum ihrer Rechtskraft drei Jahre lang gültig sind.

  1. Einführung des Stadtplanungsregisters

Ein Element der Reform ist das in einem IT-System geführte Stadtplanungsregister. Das Register enthält unter anderem Dokumente, die im Rahmen der Erstellung von Planungsgesetzen entstanden sind, Berichte aus öffentlichen Anhörungen, Verwaltungsentscheidungen im Zusammenhang mit der Raumplanung sowie Entscheidungen von Aufsichtsbehörden.

Es wird ein kostenloses, integriertes Informationssystem sein, das allen Interessierten zur Verfügung steht.

  1. Integrierte Investitionspläne

Das Projekt führt außerdem integrierte Investitionspläne ein, die als neues operatives Stadtplanungsinstrument für die Umsetzung großer Investitionsprojekte gedacht sind, die eine Koordinierung hinsichtlich ihrer Ausstattung mit der notwendigen technischen, kommunikativen und sozialen Infrastruktur erfordern.

Hierbei handelt es sich um eine besondere Art von Flächennutzungsplan, der vom Gemeinderat auf Antrag des Investors nach Verhandlungen und dem Abschluss einer städtebaulichen Vereinbarung verabschiedet wird, in der die Grundsätze und Bedingungen für die Durchführung der Investition sowie die Verpflichtungen der Parteien festgelegt sind.

Der Gesetzgeber plant, die Änderungen noch in diesem Jahr zu verabschieden, und laut Angaben auf der Regierungswebsite ist die Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Ministerrat für das zweite Quartal 2022 vorgesehen. Sobald der Gesetzentwurf dem Sejm vorgelegt wird, werden wir die vorgeschlagenen Änderungen selbstverständlich genauer analysieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Änderungen der Raumplanungs- und Entwicklungsvorschriften unumgänglich sind, da Experten der Ansicht sind, dass der aktuelle Rechtsrahmen das räumliche Chaos verschärft, langfristige Planungsprozesse behindert und in sich widersprüchlich ist. Das erklärte Ziel des Gesetzgebers, Klarheit, Transparenz, Vereinfachung, Vereinheitlichung und Beschleunigung der Planungsverfahren zu erreichen, ist zwar lobenswert, seine Umsetzung erfordert jedoch ein gemeinsames Vorgehen von Behörden, Wirtschaftsvertretern und Kommunen.

Nächste Woche werden wir kurz auf das Thema Bauverträge zurückkommen und uns dabei auf Bestimmungen zum Urheberrecht konzentrieren.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 16. Mai 2022

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