Ein Arbeitnehmer, der gegen seinen Arbeitgeber vor Gericht klagt, sollte neben der Darlegung rechtlicher und tatsächlicher Argumente auch den Beklagten korrekt identifizieren.
Dies stellt zwar in der Regel kein großes Problem dar, in der Praxis können jedoch je nach Status des Arbeitgebers Schwierigkeiten auftreten.
In diesem Artikel werde ich die Grundsätze der korrekten Identifizierung des Arbeitgebers in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten erörtern, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um eine staatliche Organisationseinheit handelt, sowie die verfahrensrechtlichen Konsequenzen, die sich aus einer falschen Identifizierung des Beklagten ergeben.
Wer genau ist der Arbeitgeber?
Ein Arbeitgeber ist eine Organisationseinheit, auch wenn er keine Rechtspersönlichkeit besitzt, sowie eine natürliche Person, wenn er Arbeitnehmer beschäftigt.
Unabhängigkeit des Arbeitgebers
Die Doktrin betont, dass eine Organisationseinheit nur dann als Arbeitgeber anerkannt werden kann, wenn sie unabhängig ist. Sie muss sowohl rechtlich als auch finanziell unabhängig sein. Eine Einheit, die zwar Mitarbeiter beschäftigt, aber nicht organisatorisch von einer größeren Einheit (z. B. einer Abteilung oder Niederlassung) getrennt ist und nicht befugt ist, selbstständig Mitarbeiter einzustellen, über keine eigene Lohnbuchhaltung verfügt und deren Leitungsorgane nicht befugt sind, in ihrem Namen Absichtserklärungen abzugeben oder Rechtsakte vorzunehmen, kann jedoch nicht als Arbeitgeber gelten.
Staatliche Organisationseinheiten in Arbeitskonflikten
Nach ständiger Rechtsprechung ist in arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verfahren nicht die Staatskasse, sondern die zur selbstständigen Beschäftigung von Arbeitnehmern befugte staatliche Organisationseinheit Partei des Verfahrens. Daher findet Artikel 67 § 2 der Zivilprozessordnung, der besagt, dass in sogenannten „ordentlichen“ Verfahren zwar stets die Staatskasse Partei ist, jedoch nur die Organisationseinheit, deren Tätigkeit mit dem Anspruch in Zusammenhang steht (Statio Fisci), in diesen Fällen keine Anwendung.
In diesem Zusammenhang wird Arbeitgebern eine besondere Rechtspersönlichkeit eingeräumt. Es ist hervorzuheben, dass dies das wichtigste praktische Beispiel für die Ausübung einer besonderen Rechtspersönlichkeit durch staatliche Organisationseinheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit darstellt.
Folgen einer fehlerhaften Identifizierung des Arbeitgebers im Prozess
Eine fehlerhafte Benennung des Arbeitgebers kann aufgrund der sehr kurzen Frist von 21 Tagen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Kündigung und Auflösung des Arbeitsvertrags zur Abweisung der Klage führen .
Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs stellt die falsche Benennung des Beklagten im Kontext einer komplexen Struktur von Arbeitgeberkompetenzen keine Versäumnis der Frist zur Einlegung einer Berufung dar. Wird die Partei jedoch von einem Rechtsanwalt vertreten, kann die falsche Benennung des Arbeitgebers negative Folgen haben, da die Frist zur Einlegung einer Berufung versäumt wird.
Zusammenfassung
Wie Sie sehen, ist die korrekte Identifizierung der Parteien bei der Geltendmachung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen von entscheidender Bedeutung, insbesondere wenn der Arbeitnehmer bei einem staatlichen Unternehmen beschäftigt war. Diese Stellung begründet eine besondere Rechtsstellung, und die falsche Identifizierung des Beklagten kann für den Arbeitnehmer sehr schwerwiegende Folgen haben.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 7. Februar 2025
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