Die Marktkapitalisierung von Kryptowährungen übersteigt bereits 2,5 Billionen US-Dollar. Fast täglich erreichen neue Bitcoin-Rekorde ihren Höhepunkt. Am 13. März 2024 lag der Kurs bei 73.150 US-Dollar. Kein Wunder also, dass dieser Markt sowohl langfristige als auch spekulative Anleger anzieht, die auf schnelle Gewinne aus sind. Virtuelle Währungen haben einen in traditionellen Währungen denominierten Wert und bieten daher Gewinnpotenzial. Doch wie sollten Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen besteuert werden?
In Polen werden Einnahmen aus Kryptowährungen als Kapitaleinkünfte eingestuft. Der Steuersatz beträgt 19 %. Die Einnahmen ergeben sich aus dem Erlös abzüglich der abzugsfähigen Kosten. Der Erlös entspricht dem erzielten Preis für die verkauften Kryptowährungen. Die Kosten setzen sich aus dem Kaufpreis und den Verkaufskosten, wie beispielsweise Provisionen, zusammen. Wichtig ist, dass Einnahmen und Kosten aus dem Verkauf von Kryptowährungen nicht mit anderen Kapitalerträgen und -kosten, etwa aus dem Verkauf von Aktien, verrechnet werden. Waren die Kosten im Vorjahr höher als die Einnahmen aus dem Verkauf von Kryptowährungen, kann der Verlust im laufenden Jahr mit den Kryptowährungseinnahmen verrechnet werden. Umgekehrt mindern höhere Kosten in der aktuellen Steuererklärung die Kryptowährungseinnahmen im Folgejahr.
Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen müssen in der Steuererklärung PIT-38 angegeben werden. Die Steuererklärung für 2023 muss bis Ende April 2024 beim zuständigen Finanzamt Ihres Wohnsitzes eingereicht werden.
Ein Gesetzentwurf zur Regulierung von Kryptowährungen wird derzeit geprüft. Die Bestimmungen des Entwurfs befassen sich jedoch nicht mit steuerlichen Fragen.
Obwohl der aktuelle Einkommensteuersatz für Kryptowährungen in Polen im internationalen Vergleich nicht der höchste ist, geht der Trend hin zur Steuerliberalisierung. In Ländern wie der Schweiz und Singapur sind Kapitalgewinne von Privatpersonen, einschließlich solcher aus Kryptowährungen, von der Einkommensteuer befreit. In den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt diese Befreiung auch für Kapitalgewinne aus gewerblicher Tätigkeit. Bedingte Steuerbefreiungen sind ebenfalls üblich. In Polen gilt eine solche Befreiung beispielsweise für den Verkauf von Immobilien nach fünf Jahren. Bei Kryptowährungen ist der Verkauf nach mehr als einem Jahr in Ländern wie Portugal oder Deutschland steuerfrei. In der Slowakei hingegen gilt für den Verkauf von Kryptowährungen nach zwölf Monaten ein ermäßigter Steuersatz von 7 %.
Polen bietet Kryptowährungen derzeit keine steuerliche Vorzugsbehandlung. Leider gehören wir im Wettbewerb um das anlegerfreundlichste Umfeld für Kryptowährungen nicht zu den Spitzenreitern.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 15. März 2024
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