Das Gesetz zur Einführung des nationalen E-Rechnungssystems ist bereits unterzeichnet, daher deutet alles darauf hin, dass Unternehmen ab dem nächsten Jahr strukturierte Rechnungen ausstellen und empfangen müssen. Doch ist dies das Ende der „digitalen Revolution“ im Steuerwesen? Das Finanzministerium strebt maximale Kontrolle über Dokumente an, und das nationale E-Rechnungssystem ist lediglich der nächste Schritt. JPK_CIT und JPK_PIT stehen bereits in den Startlöchern.

Neues JPK

Bis Ende März nächsten Jahres müssen Körperschaftsteuerpflichtige mit einem Umsatz von über 50 Millionen PLN erstmals die JPK_CIT einreichen. Diese enthält Daten aus dem Anlagenverzeichnis und der Buchhaltung. Wie bei der KSeF werden die größten Steuerzahler den Anfang machen. Im nächsten Jahr werden auch die übrigen Körperschaft- und Einkommensteuerpflichtigen, die bisher die JPK_VAT eingereicht haben, die JPK für Einkommensteuerzwecke verwenden. Dieser Prozess ist unumgänglich. Da die technischen Aspekte strukturierter Rechnungen nun gesichert sind, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Software JPK_CIT und JPK_PIT generieren und versenden kann.

Vorteile zusätzlicher Berichterstattung

Aufgrund der Verpflichtung zur Vorlage von Informationen über Anlagenverzeichnisse und Buchhaltungsunterlagen erfährt das Finanzamt nicht nur, wie sich die Anlagenverzeichnisse verändert haben, sondern erhält auch detaillierte Informationen über unsere Auftragnehmer, einschließlich ihrer Steueridentifikationsnummer und ihres Wohnsitzlandes.

Die Steuerbehörden können Transaktionen mit allen Vertragspartnern gleichzeitig überprüfen. Dadurch erhalten sie einen vollständigen Überblick über die Finanzströme. Sie kennen dann auch die Herkunft ausländischer Vertragspartner, was (zumindest theoretisch) die Zusammenarbeit mit ausländischen Steuerbehörden beschleunigt. Zudem vereinfacht dies die Überprüfung der Quellensteuerpflichten erheblich.

Steuerzahler werden nur dann sanktioniert, wenn sie den neuen Verpflichtungen nicht nachkommen. Es gibt keine Vorteile (z. B. schnellere Steuererstattungen oder kürzere Prüfungszeiten).

Meldefrist

Auch wenn die Frist für die Einreichung der Standard-Prüfungsunterlagen für die meisten Steuerzahler noch in weiter Ferne liegt, ist es ratsam, sicherzustellen, dass die Unterlagen im betreffenden Steuerjahr in einer Form vorliegen, die eine problemlose Erstellung des JPK ermöglicht.

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Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 26. Oktober 2025.

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