Die Kündigung eines Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer unter Einhaltung der Kündigungsfrist ist die häufigste Form der Beendigung. Dies kann in verschiedenen Situationen vorkommen – vor allem, wenn ein Arbeitnehmer einfach seinen Arbeitsplatz und sein Arbeitsumfeld wechseln möchte, aber auch in (individuellen) schwierigen Situationen – beispielsweise wenn ein Arbeitnehmer Mobbing ausgesetzt ist.
Ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis beenden möchte, kann eine bekannte Möglichkeit nutzen: die Kündigung des Arbeitsvertrags. Doch wie genau sollte diese erfolgen und was beinhaltet sie? Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung der Vertragspartei – in diesem Fall des Arbeitnehmers. Sie muss schriftlich erfolgen, damit der Empfänger sie prüfen kann. Mit der Kündigung tritt sie in Kraft, und die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers beginnt zu laufen.
Wie wir in unserer Artikelreihe bereits mehrfach betont haben, hängen die Kündigungsfristen von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab. Sie betragen 2 Wochen (bei bis zu 6 Monaten Betriebszugehörigkeit), 1 Monat (bei mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit) und 3 Monate (bei mindestens 3 Jahren Betriebszugehörigkeit).
Die Erklärung zur Beendigung des Vertrags (allgemein als Kündigungsschreiben bezeichnet) sollte Folgendes enthalten:
- Ort und Datum,
- Arbeitgeberdaten und Mitarbeiterdaten,
- das Datum des zwischen den Parteien geltenden Arbeitsvertrags,
- eine Erklärung über die Beendigung des Arbeitsvertrags durch Kündigung und Angabe des Ablaufdatums dieser Kündigung,
- Unterschrift des Mitarbeiters
- Unterschrift und Datum des Eingangs der Erklärung beim Arbeitgeber.
Erwähnenswert ist, dass das Gesetz einen Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, den Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzugeben – er oder sie muss solche Fragen also nicht beantworten.
Nach Beendigung des Arbeitsvertrags hat der Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber eine frühere Beendigungsfrist zu vereinbaren – eine solche Vereinbarung ändert nichts am Verfahren zur Beendigung des Vertrags, kann aber hilfreich sein, wenn der Arbeitnehmer früher zu einem anderen Arbeitgeber wechseln möchte.
Im Allgemeinen ist eine solche Kündigung der mit Abstand einfachste Weg, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. In der Praxis kommt es jedoch auch zu komplexeren Situationen, beispielsweise bei schwerwiegenden Verstößen des Arbeitgebers gegen seine grundlegenden Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer. In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer eine Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist einreichen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass eine solche Kündigung den Kündigungsgrund – also die verletzte Pflicht – klar darlegen muss.
Die fristlose Kündigung ermöglicht – wie der Name schon sagt – die sofortige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Methode eine ordnungsgemäße Begründung und Vorbereitung erfordert – also das Sammeln von Beweisen (sofern möglich), die den Pflichtverstoß des Arbeitgebers belegen. Dies ist notwendig, um im Falle einer Klage unsere Position vor Gericht verteidigen zu können.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis auch im gegenseitigen Einvernehmen beenden kann, sofern der Arbeitgeber zustimmt. Dies ermöglicht eine kürzere Kündigungsfrist oder die Anpassung anderer wichtiger Angelegenheiten an die individuellen Gegebenheiten.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 12. April 2024
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