Rechtsanwaltspraktikant Michał Kołtunowicz für pulshr.pl
Die Änderungen der Bestimmungen zur Beschäftigung von Ausländern vereinfachen das Verfahren zur Erlangung von Arbeitsgenehmigungen erheblich. Für fast 300 Berufe ist es nicht mehr erforderlich, Informationen vom Bezirksgouverneur (Starosta) einzuholen.






