Die korrekte Abwicklung der Steuerangelegenheiten stellt zweifellos für jeden von uns eine Herausforderung dar. Die Steuergesetze in Polen sind komplex, umfangreich und unterliegen häufigen Änderungen. Hinzu kommt, dass sie von den Finanzbehörden uneinheitlich angewendet werden, was zu zahlreichen Auslegungsstreitigkeiten führt und das Misstrauen der Steuerzahler gegenüber den Finanzbehörden weiter verstärkt.

Die Situation für Steuerzahler wird sich ändern. Am 2. Oktober 2020 wurde im Finanzministerium die Abteilung für Steuerrecht eingerichtet. Sie ist für die Umsetzung der Aufgaben des Leiters der Nationalen Steuerverwaltung zuständig und beaufsichtigt:

  • einheitliche Anwendung der steuerrechtlichen Bestimmungen durch die Steuerbehörden
  • die Richtigkeit der einzelnen Auslegungen und verbindlichen Steuersatzinformationen, die vom Direktor des Nationalen Steuerinformationsdienstes herausgegeben werden.

Wie wir der Anordnung des Finanzministers vom 17. April 2019 über die Festlegung der Organisationsordnung des Finanzministeriums (d. h. Gesetzblatt des Finanzministers von 2020, Pos. 80, in der geänderten Fassung) entnehmen können, wird es zu den Aufgaben der neuen Abteilung auch gehören, auf den Bedarf an Gesetzesänderungen hinzuweisen und die Zweckmäßigkeit der Herausgabe von Steuerklarstellungen oder allgemeinen Auslegungen zu erläutern.

Es besteht kein Zweifel, dass eine einheitliche Anwendung der Steuervorschriften zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung beitragen wird. Dies wiederum wird Situationen verhindern, in denen die Steuerbehörden in identischen Sachverhalten unterschiedliche Auslegungen vornehmen, und das Vertrauen der Steuerzahler in die Steuerbehörden stärken.

Elżbieta Banaszewska-Miałkowska wurde zur Leiterin der Steuerrechtsabteilung ernannt. Marcin Krawczyk fungiert als stellvertretender Leiter.

Steuerrechtliche Angelegenheiten wurden zuvor von der Steuereintreibungsabteilung bearbeitet, die neben dieser Aufgabe auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Einziehung und Vollstreckung von Steuern, der internationalen Zusammenarbeit sowie der Überwachung des Betriebs und der Weiterentwicklung der IT-Systeme der Nationalen Steuerverwaltung wahrnahm. Elżbieta Banaszewska-Miałkowska, Leiterin der neuen Abteilung, erklärte gegenüber der „Dziennik Gazeta Prawna“, dass aufgrund des breiten Aufgabenspektrums der Steuereintreibungsabteilung die Entscheidung getroffen wurde, innerhalb der Struktur der Nationalen Steuerverwaltung eine neue Abteilung einzurichten, deren Aufgaben ausschließlich mit der Anwendung des Steuerrechts verbunden sind.


|

    Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir antworten Ihnen so schnell wie möglich.