Die neue Leiterin der Nationalen Arbeitsinspektion (PIP), Agnieszka Dziemianowicz-Bąk, arbeitet gemeinsam mit dem Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik (MRPiPS) an einem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit. Laut Ministeriumsangaben erhält die PIP neue Befugnisse: Sie kann künftig die Umwandlung bestehender zivilrechtlicher Verträge (wie etwa B2B-Verträge, Werkverträge oder Mandatsverträge) in Arbeitsverträge anordnen. Bislang verfügt die Nationale Arbeitsinspektion nicht über diese Befugnis.

Nach der geltenden Rechtslage ist die einzige Möglichkeit, einen zivilrechtlichen Vertrag in einen Arbeitsvertrag umzuwandeln, die Einreichung einer entsprechenden Klage.

Ein wichtiges Kriterium für eine mögliche Umschulung ist das Bestehen eines Untergebenenverhältnisses und die Befugnis, Personen, die Dienstleistungen im Rahmen zivilrechtlicher Verträge erbringen, Anweisungen zu erteilen. Darüber hinaus wird die Nationale Arbeitsinspektion besonders wachsam sein, wenn ein Arbeitsvertrag innerhalb desselben Unternehmens in einen B2B-Vertrag umgewandelt wurde.

Als Reaktion auf die geplanten Änderungen wurden in der Öffentlichkeit bereits Einwände laut, dass die neuen Befugnisse der Nationalen Arbeitsinspektion die Vertragsfreiheit verletzen. Die Verfasser des Gesetzentwurfs betonen jedoch, dass die Reform der Nationalen Arbeitsinspektion darauf abzielt, diese Institution zu stärken, damit sie effektiv auf Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte reagieren und sowohl Arbeitnehmer als auch (ehrliche) Arbeitgeber schützen kann. Die neuen Befugnisse sollen es den Inspektoren ermöglichen, effektiver zu arbeiten, was wiederum zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Polen beitragen soll.

Obwohl der offizielle Gesetzesentwurf noch nicht veröffentlicht wurde, hat das Ministerium seine Unterstützung für das Konzept bekundet. Die Umwandlung eines B2B-Vertrags in einen Arbeitsvertrag wäre durch einen Verwaltungsakt der Nationalen Arbeitsinspektion (PIP) möglich, nicht ausschließlich durch ein Gerichtsurteil. Stellt die PIP fest, dass der B2B-Vertrag die Voraussetzungen eines Arbeitsverhältnisses erfüllt, würde er auf Grundlage eines Verwaltungsakts in einen Arbeitsvertrag umgewandelt, gegen den vor Gericht Berufung eingelegt werden könnte.

Ministerin Agnieszka Dziemianowicz-Bąk geht davon aus, dass der Gesetzentwurf zur Änderung der Nationalen Arbeitsinspektion innerhalb weniger Monate fertig sein wird.

Für Unternehmer bedeutet dies, dass sie ihre Verträge jetzt sorgfältig prüfen und sicherstellen sollten, dass die aktuelle Form der Zusammenarbeit im Unternehmen kein Risiko für Umschulungen birgt. Es lohnt sich auch, mögliche Änderungen zu erwägen, um potenzielle Risiken zu minimieren.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 8. August 2024

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