Das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik arbeitet an der Änderung der Verordnung über allgemeine Arbeitsschutzbestimmungen. Diese Änderungen erfolgen im Zuge der Umsetzung der gesetzlichen Ermächtigung gemäß den geänderten Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches.
Wie sehen die Bestimmungen aktuell aus?
Die geltende Verordnung verpflichtet Arbeitgeber, für eine angemessene Temperatur in Arbeitsräumen zu sorgen, die der Art der auszuführenden Arbeit (einschließlich Stoffwechselrate und erforderlicher körperlicher Anstrengung) entspricht. Diese Temperatur sollte nicht unter 14 °C liegen, es sei denn, technische Gründe lassen dies nicht zu. Die Verordnung legt eine Mindesttemperatur am Arbeitsplatz fest, jedoch keine Höchsttemperatur.
Welche Verantwortung trägt der Arbeitgeber?
Arbeitgeber sind verpflichtet, für sichere und hygienische Arbeitsbedingungen zu sorgen und ihre Beschäftigten systematisch in Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz zu schulen. Gemäß Artikel 210 § 1 des Arbeitsgesetzbuches hat ein Arbeitnehmer das Recht, die Arbeit niederzulegen und seinen Vorgesetzten unverzüglich zu informieren, wenn die Arbeitsbedingungen nicht den Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen und eine unmittelbare Gefahr für seine Gesundheit oder sein Leben oder das Leben anderer darstellen.
Die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen regeln den Schutz von Arbeitnehmern lediglich in schädlichen, durch technologische Faktoren bedingten, heißen Mikroklimata, nicht aber in solchen, die durch atmosphärische Einflüsse entstehen. Daher kommen diese Lösungen nur einem geringen Prozentsatz der Beschäftigten zugute.
Welche Änderungen wird die neue Formulierung der Verordnung mit sich bringen?
Das Ministerium plant unter anderem die Einführung folgender Bestimmungen:
a) Sicherstellen einer der Art der ausgeführten Arbeit (Stoffwechselrate) angemessenen Temperatur in den Arbeitsräumen, die nicht höher ist als: 28 °C für Arbeiten mit einer niedrigen und mittleren Stoffwechselrate und in Büroräumen, 25 °C für Arbeiten mit einer hohen Stoffwechselrate oder 22 °C für Arbeiten mit einer sehr hohen Stoffwechselrate, es sei denn, technische Gründe lassen dies nicht zu.
b) Der Arbeitgeber hat geeignete organisatorische Lösungen für die Arbeit im Freien einzuführen, wenn die Temperatur 25 °C übersteigt.
Es sollte auch bedacht werden, dass der Arbeitgeber gemäß dem Arbeitsgesetzbuch für die Gewährleistung sicherer und hygienischer Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung sich ändernder Arbeitsbedingungen, vor allem durch den Einsatz kollektiver Schutzmaßnahmen, verantwortlich ist.
Obwohl diese Veränderungen positiv bewertet werden können, glauben einige, dass sie viele Schwierigkeiten bei der Erfüllung der täglichen Aufgaben mit sich bringen und die Funktionsweise der staatlichen Wirtschaft destabilisieren könnten.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 17. Januar 2025
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