Laut Arbeitsgesetzbuch sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Angestellten die für die Ausübung ihrer Tätigkeit notwendigen Arbeitsmittel, wie beispielsweise Laptops oder Mobiltelefone, zur Verfügung zu stellen. Zwar steht es Angestellten frei, ihre eigenen Geräte für dienstliche Zwecke zu verwenden, dies bedarf jedoch ihrer Zustimmung und entsprechender Bestimmungen in der Betriebsordnung, um jegliche Unklarheiten zu vermeiden.
Diese Art der Arbeitsorganisation ist zwar zulässig, birgt aber eine Reihe potenzieller Gefahren für die Interessen des Arbeitgebers.
Ansprüche von Arbeitnehmern
Wenn ein Mitarbeiter private Geräte für dienstliche Zwecke nutzt, besteht das Risiko, dass er auch außerhalb der Arbeitszeit erreichbar ist. Laut aktueller Rechtsprechung kann selbst das Versenden von E-Mails an Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeit als Mobbing ausgelegt werden. Ein Beispiel hierfür ist das Urteil des Landgerichts Lublin vom 20. Juni 2018 (Aktenzeichen VIII Pa 86/18).
Dies kann zu Beeinträchtigungen der Freizeit des Mitarbeiters führen und somit dessen Recht auf Erholung verletzen.
Folgen eines Verstoßes
- Mobbingvorwürfe: Ein Arbeitgeber kann mit Mobbingvorwürfen konfrontiert werden, was zu einem Gerichtsverfahren führen kann, in dem der Arbeitnehmer Schadensersatz wegen Diskriminierung oder Mobbingverhalten fordert. Es ist erwähnenswert, dass die polnische Gesetzgebung darauf abzielt, die Definition von Mobbing zu vereinfachen, um es Arbeitnehmern zu erleichtern, Ansprüche geltend zu machen.
- Datenlecks sensibler Daten: Eine weitere Gefahr besteht in der möglichen Weitergabe von Arbeitsdaten, die auf privaten Geräten von Mitarbeitern gespeichert sind. Arbeitgeber haben dann keine Kontrolle darüber, was mit diesen Daten geschieht, was im Falle eines Hardwareausfalls schwerwiegende finanzielle und rufschädigende Folgen haben kann.
- Recht auf Privatsphäre: Arbeitnehmer haben ein Recht auf Privatsphäre auf ihren Mobiltelefonen. Die Installation von Arbeits-Apps auf privaten Geräten kann Bedenken hinsichtlich des Zugriffs des Arbeitgebers auf die privaten Daten des Arbeitnehmers und der Überwachung seiner Aktivitäten außerhalb der Arbeitszeit aufwerfen.
- Work-Life-Balance: Erwähnenswert ist auch die zunehmende Bedeutung der Regelungen zur Work-Life-Balance-Richtlinie, die das Recht der Arbeitnehmer auf Erholung und die Wahrung einer ausgewogenen Work-Life-Balance betont. Die Nutzung eines privaten Mobiltelefons für dienstliche Zwecke kann dieses Gleichgewicht stören.
Zusammenfassung
Die Nutzung privater Geräte ist zwar möglich, bedarf jedoch der Zustimmung des Mitarbeiters und einer entsprechenden Regelung in der Betriebsordnung. Selbst bei Zustimmung des Mitarbeiters besteht für den Arbeitgeber ein potenzielles Risiko im Falle von Ansprüchen wegen Verletzung der Privatsphäre oder Beeinträchtigung der Freizeit des Mitarbeiters.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 27. März 2025
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