Arbeitnehmer verbinden Massenentlassungen vor allem mit Stress und Angst um ihren Arbeitsplatz, während Arbeitgeber sie als letzten Ausweg vor der Schließung ihres Betriebs betrachten.

Im heutigen Artikel werden wir das Thema, das wir letzte Woche angesprochen haben, weiter vertiefen. Wir werden uns hauptsächlich darauf konzentrieren, wie ein Massenentlassungsverfahren durchgeführt wird.

Pflichten des Arbeitgebers

Ein Arbeitgeber, der Massenentlassungen beschließt, sollte zunächst die Gewerkschaften (oder, falls diese nicht vorhanden sind, die Arbeitnehmervertretung) und das zuständige Arbeitsamt unter anderem über die Gründe für die Massenentlassungen und die geplante Durchführungsmethode informieren.

Infolge der oben genannten Mitteilung ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich mit den Betriebsräten (bzw. der Arbeitnehmervertretung) über die Absicht und das Verfahren der geplanten Massenentlassungen zu beraten. Im besten Fall führt die Beratung zu einer Einigung, auf deren Grundlage der Arbeitgeber die Entlassungen durchführt. Im schlimmsten Fall erlässt der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Wünsche der Betriebsräte/Beschäftigten einseitig Regelungen für das Verhalten der von den Massenentlassungen betroffenen Arbeitnehmer. Abschließend muss die Vereinbarung bzw. die Regelung dem zuständigen Arbeitsamt gemeldet werden.

Sobald die oben genannten Informationen und Verhandlungen abgeschlossen sind, kann der Arbeitgeber Kündigungen aussprechen und Abfindungen zahlen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies gemäß den Bestimmungen des Arbeitsvertrags oder der geltenden Vorschriften erfolgen muss.

Abfindung, oder wie viel muss ich bei der Trennung von einem Mitarbeiter zahlen?

Zur Erinnerung möchten wir darauf hinweisen, dass ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer im Rahmen eines Massenentlassungsverfahrens entlässt, verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die oben genannten Beträge die garantierte Mindestabfindung darstellen. Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer eine höhere Abfindung zahlen. Diese darf jedoch das 15-fache des Mindestlohns, wie in gesonderten Bestimmungen festgelegt, nicht übersteigen.

Arbeitnehmer in der Schutzfrist und Massenentlassungen

Arbeitnehmer, die unter besonderen Schutz fallen, können im Falle von Massenentlassungen über die Beendigung ihrer bestehenden Arbeits- und Gehaltsbedingungen informiert werden. Dies kann beispielsweise eine Versetzung oder eine Gehaltskürzung zur Folge haben. Ein Arbeitgeber kann bestehende Arbeits- und Gehaltsbedingungen durch eine Änderungsmitteilung beenden. Lehnt der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen neuen Bedingungen ab, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist.

Erwähnenswert ist die Ausgleichszahlung: Wird im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses und einer damit einhergehenden Gehaltskürzung das Gehalt reduziert, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Ausgleichszahlung zu leisten, die bis zum Ende des Zeitraums gezahlt wird, in dem er oder sie von einem Kündigungsschutz profitiert hätte.

Der Prozess der Massenentlassung bringt eine Reihe von Informationspflichten für den Arbeitgeber mit sich, darunter die Benachrichtigung der Gewerkschaften und des zuständigen Arbeitsamtes, um die Interessen der Arbeitnehmer, die infolge dieser Entlassungen ihren Lebensunterhalt verlieren, umfassend zu schützen.

Sollten Sie Fragen oder Bedenken bezüglich Massenentlassungen haben, wenden Sie sich bitte an unser Büro.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 16. Mai 2024

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