Reform der Nationalen Arbeitsinspektion – weitere Änderungen im Gesetzesentwurf

Das Government Legislation Centre hat eine neue Fassung des Gesetzentwurfs veröffentlicht, der der Nationalen Arbeitsinspektion die Befugnis einräumt, Entscheidungen zur Umwandlung zivilrechtlicher Verträge in Arbeitsverträge zu treffen. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Änderungen vor.
Entscheidung des Inspektors oder gerichtliche Anordnung
Der Gesetzentwurf enthält eine Bestimmung, die dem Bezirksarbeitsinspektor die Möglichkeit einräumt, zwischen zwei Vorgehensweisen zu wählen:
- Erlass einer Verwaltungsentscheidung, die das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses bestätigt, oder
- eine Klage einreichen, um das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses festzustellen.
Diese Lösung erweitert den Ermessensspielraum der Behörde erheblich und kann Einfluss auf die Inspektionspraxis der Nationalen Arbeitsinspektion haben.
Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses von maximal drei Jahren
Der Gesetzentwurf enthält eine Bestimmung, die den Zeitraum begrenzt, in dem ein Prüfer das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses feststellen kann.
Dieser Zeitraum darf drei Jahre ab Einleitung des Verfahrens nicht überschreiten.
Folgen der Aufhebung einer Entscheidung – eine umstrittene Bestimmung
Bislang sind die Auswirkungen einer PIP-Entscheidung nach ihrer Aufhebung höchst umstritten. Der aktuelle Entwurf führt folgenden Grundsatz ein:
- ungeachtet der Aufhebung der Entscheidung durch den obersten Arbeitsinspektor oder das Gericht,
- Es wird davon ausgegangen, dass das Arbeitsverhältnis vom Zeitpunkt der Zustellung der Entscheidung an den Arbeitgeber bis zum Zeitpunkt ihrer Aufhebung bestand .
In der Praxis bedeutet dies, die Folgen einer Entscheidung zu legalisieren, selbst wenn diese fehlerhaft war oder außer Kraft gesetzt wurde. Diese Lösung wird zweifellos Gegenstand weiterer Diskussionen sein.
Möglichkeit des Verzichts auf die Anforderung der sofortigen Durchsetzbarkeit
Der Entwurf sieht die Möglichkeit vor, auf die sofortige Vollstreckbarkeit einer Entscheidung zu verzichten, wenn deren Ausführung erhebliche und irreversible Folgen für den Arbeitgeber oder die betroffene Person nach sich ziehen könnte.
Die Befugnis, auf die Strenge zu verzichten, liegt bei:
- Gericht.
- Leitender Arbeitsinspektor
Anspruch auf Entschädigung für eine rechtswidrig ergangene Entscheidung
Der Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit vor, bereits im Berufungsverfahren gegen die Entscheidung des obersten Arbeitsinspektors einen Entschädigungsanspruch
Wenn einer Partei durch eine rechtswidrige Entscheidung ein Schaden entstanden ist, kann das mit der Berufung befasste Arbeitsgericht auch über diesen Anspruch entscheiden. Die Staatskasse haftet.
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Der geplante Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen bleibt unverändert – laut Entwurf soll das Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Wir werden den Gesetzgebungsprozess beobachten und Sie über weitere Änderungen am Projekt informieren.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 18. November 2025.
