Im Dezember 2020 beschuldigte die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (SEC) Ripple Labs Inc. der Durchführung eines nicht registrierten Wertpapierangebots in Form des XRP-Tokens, worüber wir bereits in einem der vorherigen Artikel unserer Technologie- .
Der oben genannte Fall ist aus der Perspektive der gesamten Branche von Bedeutung, da er einen der führenden Token betrifft und direkte Auswirkungen auf die bevorstehenden Regulierungen und die Herangehensweise der Kommission selbst haben kann, die bisher davon ausgegangen ist, dass die überwiegende Mehrheit der Kryptoassets eine Form von Wertpapieren darstellt.
Es ist außerdem erwähnenswert, dass das Urteil im Fall Ripple gegen die SEC, einem der aufsehenerregendsten Fälle im Bereich Kryptowährungen, noch vor der Vorlage bundesweiter Regelungen für virtuelle Vermögenswerte erging. Im Vergleich zur Europäischen Union hinken die Vereinigten Staaten bei der Bereitstellung klarer Richtlinien für die Klassifizierung von Token oder die Erbringung von Dienstleistungen im Web3-Bereich weit hinterher. Die SEC, die einen eher konservativen, wenn nicht gar restriktiven Ansatz gegenüber der Branche verfolgt, hat in letzter Zeit Dutzende von Klagen gegen Token-Emittenten und zentralisierte Börsen eingereicht.
Coinbase, die größte an der NASDAQ notierte Kryptowährungsbörse der USA, führt ebenfalls einen Rechtsstreit mit der SEC. In beiden Fällen – sowohl im Fall Ripple als auch im Fall Coinbase – geht es um die Einstufung von Kryptoassets als Wertpapiere nach US-amerikanischem Recht und die damit verbundene Registrierungspflicht für einzelne Token-Angebote.
Im Fall Ripple Labs Inc. gegen die SEC entschied Richterin Analisa Torres eindeutig, dass der öffentliche Verkauf von Token an einer Börse keinen Verstoß gegen das US-amerikanische Wertpapierrecht darstellt. In ihrer Urteilsbegründung argumentierte Richterin Torres, dass Käufer von Token an öffentlichen Kryptowährungsbörsen keine Gewinne erwarten könnten, die direkt aus Ripples Handlungen resultieren. Sie bezog sich dabei auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA, das die Investition von Geld in ein Joint Venture, dessen Gewinne primär von den Leistungen anderer abhängen (der sogenannte Howey-Test), als Anlagevertrag und somit als Wertpapier definiert. Dies steht auch im Zusammenhang mit der Natur des Börsenhandels. Anonyme Kauf- und Verkaufsaufträge erlauben keine Überprüfung, ob ein bestimmter Vermögenswert von Ripple selbst oder einem anderen XRP-Inhaber angeboten wird.
Andererseits wurden die Direktverkäufe von XRP im Wert von 728,9 Millionen US-Dollar durch Ripple Labs an institutionelle Anleger und andere Sonderkäufer als nicht registriertes Wertpapierangebot eingestuft, was die Argumentation der SEC in diesem Fall teilweise stützte. Die Art des XRP-Marketings, der Zeitpunkt des Verkaufs und der Inhalt des Angebots ließen deutlich erkennen, dass den Anlegern ein spekulativer Wert für den Token geboten wurde, dessen Realisierung von Ripples Bemühungen zur Entwicklung der Blockchain-Infrastruktur und des Tokens selbst abhing.
Das Gerichtsurteil im Fall Ripple gegen SEC wird als klares Indiz dafür gewertet, dass der Token selbst vom Investitionsvertrag getrennt und eigenständig ist, auch wenn er Teil davon sein kann.
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
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