Das Wesen der estnischen Körperschaftsteuer besteht darin, dass eine Steuerpflicht erst dann entsteht, wenn Gewinne zu anderen Zwecken als der Reinvestition aus dem Unternehmen transferiert werden. Dies betrifft unter anderem Dividendenzahlungen. Entgegen der landläufigen Meinung genießen Dividendenzahlungen eines der estnischen Körperschaftsteuer unterliegenden Unternehmens eine steuerliche Vorzugsbehandlung. Diese Vorzugsbehandlung gilt jedoch auch für die Einkommensteuer des Aktionärs, der die Dividende erhält. Unter einer Dividende versteht man üblicherweise eine Barauszahlung des Unternehmens an seine Aktionäre. Dividenden können jedoch auch in Form von Sachdividenden ausgezahlt werden. Doch wie werden diese in einem der estnischen Körperschaftsteuer unterliegenden Unternehmen besteuert?
Ein Unternehmen, das eine Dividende in Form von Immobilien aus Gewinnen vor und nach dem Wechsel zur estnischen Körperschaftsteuer ausschütten wollte, stand vor diesem Problem. Das Unternehmen bat um eine Auslegung mit folgenden Fragen:
- Stellt die Zahlung einer solchen Dividende einen versteckten Gewinn dar?
- Stellt die Zahlung einer solchen Dividende für das Unternehmen ein Einkommen aus der Erfüllung einer Verpflichtung durch Gewährung einer nicht-monetären Leistung dar?
Das Unternehmen erklärte in seiner Stellungnahme, dass Sachdividenden, sofern sie zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wie Bardividenden besteuert werden. Zur zweiten Frage führte das Unternehmen aus, dass die estnischen Körperschaftsteuervorschriften zwar die Anwendung von Artikel 14a des Körperschaftsteuergesetzes, der unter anderem eine gesonderte Besteuerung von Sachdividenden vorsieht, nicht ausdrücklich ausschließen, die Regelungen zur Pauschalbesteuerung von Körperschaftseinkommen jedoch dessen Anwendung ausschließen. Dieser Ausschluss gilt sowohl für Gewinne, die vor als auch nach der Umstellung auf die estnische Körperschaftsteuer erzielt wurden.
Der Direktor des Nationalen Steuerinformationsdienstes (KNI) bestätigte die Auffassung des Unternehmens. In seiner Begründung führte er aus, dass gemäß Artikel 28m Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Körperschaftsteuergesetzes der Teil des Gewinns, der dem während der Pauschalbesteuerung erzielten Nettogewinn entspricht und der gemäß einem Beschluss über die Verteilung oder Deckung des Jahresüberschusses an Aktionäre, Gesellschafter oder Partner ausgeschüttet wird (Einkünfte aus ausgeschüttetem Gewinn), der Pauschalbesteuerung unterliegt. Die Definition von verdeckten Gewinnen legt eindeutig fest, dass diese nur Gewinne umfassen können, die während der Pauschalbesteuerung erzielt wurden. Daher gelten Dividenden aus der Zeit vor der Umstellung auf die estnische Körperschaftsteuer, unabhängig von ihrer Form, nicht als verdeckte Gewinne. Sachdividenden aus Gewinnen, die nach der Umstellung auf die estnische Körperschaftsteuer erzielt wurden, werden jedoch nach den Regeln für die Besteuerung von Dividenden und nicht nach den Regeln für verdeckte Gewinne besteuert.
Bezüglich der Besteuerung der Verpflichtung zur Zahlung von Sachdividenden stellte die Behörde fest, dass ein Steuerpflichtiger, der der Pauschalbesteuerung unterliegt, für die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage nach den allgemeinen Grundsätzen nicht der bestehenden Körperschaftsteuerregelung unterliegt. Allerdings findet das Rechnungslegungsgesetz Anwendung auf die Erfassung wirtschaftlicher Vorgänge. Demnach führt die Differenz zwischen dem Marktwert des Vermögensgegenstands und dem Buchwert des Unternehmens zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs zu einem Gewinn/Verlust, der in der Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum des Eigentumsübergangs erfasst wird. Folglich führt die Übertragung des Vermögensgegenstands an die Aktionäre des Unternehmens als Sachdividende nicht zur Erzielung von Einkünften für das Unternehmen im Sinne von Artikel 14a Absatz 1 Körperschaftsteuergesetz. In diesem Fall finden die Grundsätze des Rechnungslegungsgesetzes mit allen ihren Konsequenzen Anwendung, und die Sachdividendenzahlung wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Auch in diesem Fall ist der Zeitraum, für den die Dividende gezahlt wird, unerheblich.
(Individuelle Auslegung vom 15. März 2024, Referenznummer 0111-KDIB2-1.4010.605.2023.1.AS)
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 19. Mai 2025
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