Diese Woche setzen wir unsere Reihe fort. Diesmal möchten wir die in der Schweiz eingeführten rechtlichen Bestimmungen zu Kryptowährungen vorstellen.
Im Januar 2017 wurde in der Schweiz, einem Land mit einem hochentwickelten Bankensystem, die Crypto Valley Association gegründet. Zu ihren satzungsmäßigen Zielen gehörte die Schaffung eines Ökosystems aus talentierten Einzelpersonen und Startups rund um die Blockchain-Technologie. Kurz darauf erhielt der Kanton Zug, der Gründungsort der Vereinigung, den Beinamen „Crypto Valley“ – eine Art spiritueller Nachfolger des „Silicon Valley“. In einem Bericht aus dem Jahr 2018 befand die Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) den bestehenden Rechtsrahmen für ausreichend, um Blockchain-bezogene Instrumente zu regulieren, und zeigte sich gleichzeitig positiv gegenüber der neuen Technologie. Die Schweizer Kryptowährungsregulierung umfasst derzeit angemessene Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Identifizierung von Kunden (KYC). Die FINMA ist das schweizerische Pendant zur polnischen Finanzaufsichtsbehörde und überwacht die Funktionsweise des Finanzmarktes, insbesondere Banken, Versicherungen, Börsen und deren Teilnehmer. Im Jahr 2018 veröffentlichte die FINMA Leitlinien zur geltenden Marktgesetzgebung und deren Anwendung auf verschiedene Arten virtueller Güter. Die FINMA hat virtuelle Währungen nach ihrer Funktion oder ihrem Zweck kategorisiert.
- Zahlungstoken (die ausschließlich Zahlungs- oder Anlageeigenschaften besitzen),
- Utility-Token (die einen Dienst auf der zugehörigen Plattform bereitstellen),
- Eigentumstoken (ähnlich wie Wertpapiere).
Gemäß den 2018 veröffentlichten „ICO-Richtlinien“ verfolgt die FINMA den Ansatz „Gleiches Geschäft, gleiche Regeln“ – neue Technologien werden also genauso behandelt wie bestehende traditionelle Finanzinstrumente, solange sie denselben Zweck erfüllen. Initial Coin Offerings (ICOs) unterliegen den Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, dem Bankrecht und dem Wertpapierhandel. Die AML- und KYC-Richtlinien variieren je nach den Eigenschaften des Tokens (siehe oben). Ähnlich wie in Malta gelten die strengsten Beschränkungen für Zahlungstoken und Token, die Wertpapiere imitieren. Für die Erbringung von Kryptowährungshandelsdienstleistungen in der Schweiz ist eine von der FINMA ausgestellte Lizenz als „Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte“ erforderlich. Die Lizenzerteilung setzt die Durchführung eines Due-Diligence-Verfahrens gemäß den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung voraus. Bei der Erbringung von Dienstleistungen ist zudem jedes Mal eine Kundenidentifikationsprüfung gemäß dem geltenden Geldwäschegesetz durchzuführen.
An dieser Stelle ist es wichtig zu erwähnen, dass die Rechts- und Steuerbestimmungen von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind. Seit Februar 2021 können Steuerpflichtige im Kanton Zug, dem bereits erwähnten „Krypto-Tal“, Steuern bis zu 100.000 Franken mit Bitcoin oder Ethereum begleichen – eine der ersten Initiativen dieser Art weltweit.
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
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