Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 1. Juli 2020 müssen alle als aktive Mehrwertsteuerzahler registrierten Unternehmen eine neue JPK_VAT-Erklärung abgeben. Diese Verpflichtung gilt für große, mittlere, kleine und Kleinstunternehmen.
Die neue JPK_VAT-Datei ist ein einzelnes elektronisches Dokument, das die bisherigen Umsatzsteuererklärungen VAT-7 und VAT-7K ersetzt und sowohl die Umsatzsteuererklärung als auch die Umsatzsteuerdatensätze enthält. Sie besteht aus zwei Teilen: einem Erklärungsteil und einem Informationsteil.
Neue JPK_VAT 2020-Struktur
Zusätzlich zu den in den bisherigen Umsatzsteuererklärungen VAT-7 und VAT-7K enthaltenen Daten wird die neue Datei JPK_VAT weitere Daten enthalten, die zur Analyse der Richtigkeit der Umsatzsteuerabrechnungen und zur Steuerprüfung erforderlich sind. Im Gegenzug werden Angaben aus den bisherigen Umsatzsteuererklärungen VAT-7 oder VAT-7K in einen Teil der neuen JPK_VAT-Datei übertragen. Dadurch entfällt für Steuerpflichtige die Pflicht, Umsatzsteuererklärungen und bestimmte andere Informationen separat einzureichen.
Das neue JPK-VAT gilt nur für VAT-7 und VAT-7K
Es ist zu beachten, dass die Änderungen an JPK_VAT nur für Umsatzsteuererklärungen gelten, die in Form der Formulare VAT-7 und VAT-7K eingereicht werden. Das neue JPK-VAT gilt nicht für die verkürzte Umsatzsteuererklärung für pauschal besteuerte Personenbeförderungsdienste (VAT-12) oder für andere Steuererklärungen und -informationen, für die die bestehenden Regelungen weiterhin gelten (VAT-8, VAT-9M, VAT-10, VAT-11, VAT-13, VAT-21, VAT-23, VAT-26, VAT-UE, VAT-UEK, VAT-R, VAT-Z, VIN-R und VIU-R sowie VIN-D und VIU-D).
Neue Bezeichnungen für Waren- und Dienstleistungsgruppen
Eine weitere Änderung in der JPK_VAT-Datei ist die Pflicht zur Kennzeichnung bestimmter Waren- und Dienstleistungsgruppen (GTUs). Dies betrifft insbesondere den Verkauf von Alkohol, Zigaretten, Kraftstoffen, Elektronikartikeln, Fahrzeugen und Autoteilen sowie Immobilien. Darüber hinaus müssen auch bestimmte Transaktionsarten, wie Dreiecksgeschäfte, elektronische Dienstleistungen, Transaktionen mit verbundenen Unternehmen und Transaktionen mit Split-Payment-Verfahren, gekennzeichnet werden.
Fristen für die Einreichung von JPK_VAT
Die Fristen für die Einreichung der JPK_VAT bleiben unverändert. Die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung ist weiterhin der 25. Tag des Folgemonats nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums (monatlich oder vierteljährlich). Steuerpflichtige mit vierteljährlicher Abrechnung müssen jedoch die Umsatzsteuerunterlagen für den ersten und zweiten Monat des jeweiligen Quartals bis zum 25. Tag des Folgemonats beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Nach der ursprünglichen Annahme des Gesetzgebers sollte die neue JPK_VAT ab dem 1. April 2020 für große Unternehmer gelten. Im Rahmen des sogenannten Anti-Krisen-Schutzschildes wurde diese Frist jedoch für alle als aktive Mehrwertsteuerzahler registrierten Unternehmer auf den 1. Juli 2020 verschoben.
Da wir wissen, dass Steuerzahler bei der Umsetzung der neuen Vorschriften auf viele Probleme und Zweifel stoßen können, sind wir bereit, Sie bei der Erstellung des neuen JPK zu unterstützen, die getroffenen Annahmen und Verfahren zu überprüfen und Waren- und Dienstleistungsgruppen den entsprechenden Codes zuzuordnen.
