Die IP-BOX-Steuervergünstigung (IP: geistiges Eigentum ) ist ein Steuervorteil, der sowohl selbstständigen Programmierern als auch Softwareentwicklungsunternehmen zur Verfügung steht. Diese Vergünstigung ermöglicht einen ermäßigten Einkommensteuersatz von 5 %

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Erleichterung

Programmierer können diese Steuererleichterung in Anspruch nehmen, sofern ihre Arbeit als Forschung und Entwicklung gilt. Das bedeutet, dass die Erleichterung Programmierern zusteht, die in ihrer Arbeit bestehende Lösungen auf Basis von Forschungsergebnissen und praktischer Erfahrung verbessern. Das Finanzministerium führt als Beispiele für solche Arbeiten die Entwicklung neuer Betriebssysteme oder Programmiersprachen, die Konzeption und Implementierung neuer Suchmaschinen auf Basis eigener Technologien, die Behebung von Hardware- oder Softwarekonflikten durch System- oder Netzwerkreorganisation, die Entwicklung neuer oder effizienterer Algorithmen auf Basis neuer Techniken sowie die Entwicklung neuer und origineller Verschlüsselungs- oder Sicherheitstechniken an. Daher sind grundsätzlich alle Programmierer, die Computerprogramme auf Basis innovativer Lösungen erstellen, für die Steuererleichterung berechtigt. Einnahmen
aus Lizenzgebühren oder dem Verkauf von Software können vom Vorzugssteuersatz (5 %) profitieren. Andere Einkünfte (z. B. aus Dienstleistungen) werden nach den allgemeinen Steuerregeln besteuert.

Beurteilung der Anspruchsberechtigung auf Entlastung

Um festzustellen, ob ein Unternehmen die IP-BOX-Steuervergünstigung in Anspruch nehmen kann, ist eine gründliche, individuelle Steuerprüfung erforderlich. Es besteht das Risiko, dass die Anwendung des Vorzugssteuersatzes von den Steuerbehörden überprüft wird. Daher empfehlen wir, vor der Anwendung der Vergünstigung die Anspruchsberechtigung des Unternehmens zu prüfen. Alternativ kann beim Direktor des Nationalen Steuerinformationsamtes eine individuelle Auslegung beantragt werden.
Auch wenn die genannten Bedingungen komplex erscheinen mögen, können die meisten Unternehmen der Softwareentwicklungsbranche von dieser Vergünstigung profitieren.

Wie können wir helfen?

  • Entwicklung eines Verfahrens zur Implementierung von IP BOX und rechtliche Unterstützung bei der Umsetzung des Verfahrens,
  • Vorbereitung eines Antrags auf individuelles Dolmetschen,
  • Erstellung von Berechnungen, Aufzeichnungen und entsprechenden Steuererklärungen oder -abgaben,
  • Rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (z. B. bei der Erlangung eines Patents).


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