Die Bewerbungsphase für das Programm hat begonnen!

Energieintensive Unternehmen können aufgrund steigender Strom- und Gaspreise mit staatlicher Unterstützung rechnen. Die Regierung verabschiedete das Hilfsprogramm am 8. August, und die Europäische Kommission genehmigte es schließlich am 6. Oktober.

Bekanntmachung der Ausschreibung

Die lang erwartete Ausschreibung für das Programm am 25. Oktober Unternehmer haben ab dem Datum der Programmbekanntgabe 14 Tage Zeit, d. h. bis zum 8. November, um Anträge auf Förderung und die erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Anträge auf Unterstützung können elektronisch über den auf der Website des Ministeriums verfügbaren Förderantragsgenerator eingereicht werden.

Wer kann Unterstützung beantragen?

Unternehmen der energieintensiven Industrie können Fördermittel beantragen, darunter:

a) deren Strom- und Erdgaskosten im Jahr 2021 mindestens 3 % ihres Wertes der verkauften Produktion ausmachten und
b) die mindestens 50 % ihrer Einnahmen oder ihres Produktionswertes aus Tätigkeiten in einer oder mehreren PKD-Unterklassen der Abschnitte B (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden) und C (industrielle Verarbeitung) erzielten.

Was sollte dem Antrag beigefügt werden?

Wie bereits erwähnt, muss dem Antrag auf Grundhilfe unter anderem Folgendes beigefügt werden: eine Bescheinigung über die vollständige Zahlung von Steuern und Beiträgen, ein Bericht des Leistungsempfängers und ein Bericht eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Bewertung des betreffenden Berichts.

Aufgrund einer Reihe von Bedingungen, die erfüllt werden müssen, sowie der außergewöhnlich kurzen Bewerbungsfrist, könnten viele Unternehmer Schwierigkeiten haben, rechtzeitig am Programm teilzunehmen.

Lohnt sich eine Bewerbung?

Das Budget des aktuellen Programms beträgt 5,5 Milliarden PLN. Unternehmen können bis zu 40 Millionen EUR an Unterstützung erhalten. Die Regierung schätzt, dass rund 3.000 energieintensive Unternehmen, die von den erheblichen Strom- und Gaspreiserhöhungen betroffen sind, Hilfen erhalten werden.

Wann können Unternehmer mit Unterstützung rechnen?

Die Basishilfe wird in zwei Tranchen ausgezahlt – für das erste und zweite Halbjahr 2023 in Form einer Rückerstattung, während die erhöhte Hilfe in Form einer Vorauszahlung für das gesamte Jahr 2023 geleistet wird.

Wer hat bereits Hilfe erhalten?

Dies ist nicht das erste Programm dieser Art, denn bereits 2022 wurden 208 Unternehmen unterstützt, darunter 14 Kleinst- und Kleinunternehmen, 55 mittlere Unternehmen und 139 Großunternehmen. In der vorherigen Auflage des Programms wurden rund 2,409 Milliarden PLN an Unternehmen vergeben.

Ist dies die letzte Bewerbungsfrist?

Nein, wie die Regierung bereits angekündigt hat, beginnt die nächste Ausschreibung für Unternehmensförderung erst im Februar 2024. Daher besteht eine reelle Chance, Unterstützung für diejenigen Unternehmen zu erhalten, die aus verschiedenen Gründen nicht an der bereits angekündigten Ausschreibung im Oktober teilnehmen konnten.

Wie oben dargestellt, ist die Finanzierung durchaus möglich und äußerst kosteneffektiv. Als Anwaltskanzlei bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung im gesamten Antragsverfahren und gewährleisten die fristgerechte Einreichung.

Wir laden Sie herzlich ein, mit uns Kontakt aufzunehmen!

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 26. Oktober 2023.

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