Bei der Urlaubsplanung rechnen Angestellte im Budgetbereich oft mit zusätzlichen Mitteln in Form von sogenannten „Urlaubszuschüssen“. Diese werden vom Arbeitgeber aus der betrieblichen Sozialkasse finanziert. Nur wenige wissen jedoch, dass die Pflicht zur Einrichtung einer solchen Sozialkasse nicht nur Budgetbereichen obliegt. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen Urlaubszuschuss vom Arbeitgeber zu erhalten. Somit kann eine breite Palette von Angestellten von dieser Unterstützung profitieren.
"Ferien unter dem Birnbaum"
Diese Leistung wird, wie bereits erwähnt, aus dem betrieblichen Sozialleistungsfonds gemäß dessen Bestimmungen gezahlt. Arbeitgeber, die:
- mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen;
- Das Unternehmen muss mindestens 20 und weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen, vorausgesetzt, die Betriebsgewerkschaft beantragt die Einrichtung des Fonds.
Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten können ihrerseits einen solchen Fonds einrichten, aber auch wieder austreten (in diesem Fall besteht die Möglichkeit, von einem solchen Arbeitgeber eine Urlaubsvergütung zu erhalten – dazu später mehr).
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, diese Art von Leistung zu beantragen. Abhängig von ihren finanziellen und familiären Verhältnissen entscheidet der Arbeitgeber, ob die Leistung gewährt wird und in welcher Höhe.
Es ist jedoch wichtig, die Bestimmungen des Fonds zu lesen, um sicherzustellen, dass Sie die Kriterien für den Erhalt der Leistung genau erfüllen. Diese können sich beispielsweise auf die Dauer des Urlaubs, die Höhe der Leistung oder die Anspruchsberechtigung beziehen.
Urlaubsanspruch
Wenn ein Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten beschließt, Urlaubsgeld zu gewähren, können die Beschäftigten dieses einmal jährlich in Anspruch nehmen. Voraussetzung für die Gewährung des Urlaubsgeldes ist, dass sie 14 aufeinanderfolgende Kalendertage Urlaub nehmen. Der Arbeitgeber prüft für diese Leistung nicht die familiäre oder finanzielle Situation des Beschäftigten – es genügt festzustellen, dass der Urlaub ordnungsgemäß und im entsprechenden Zeitraum genommen wurde.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 4. Juli 2024.
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