Jeder Arbeitgeber sollte seinen Mitarbeitern Möglichkeiten zur Weiterentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen bieten. Dies ermöglicht es, sowohl die Motivation und Entwicklung der Mitarbeiter als auch des Unternehmens selbst zu fördern und aufrechtzuerhalten.

Die ersten Schritte eines Mitarbeiters

Es ist zu beachten, dass ein Mitarbeiter, um Weiterbildungsmöglichkeiten zu nutzen, zunächst die konkreten Maßnahmen festlegen sollte, die er zur Verbesserung seiner beruflichen Qualifikationen ergreifen möchte. Anschließend sollte er die Zustimmung des Arbeitgebers einholen (diese Zustimmung kann durch jedes Verhalten zum Ausdruck gebracht werden, das den Willen des Arbeitgebers hinreichend verdeutlicht). Es ist jedoch auch möglich, dass die Weiterbildung auf Initiative des Arbeitgebers erfolgt.

Es ist wichtig zu wissen, dass Arbeitnehmer während beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen (entweder auf Initiative des Arbeitgebers oder mit dessen Zustimmung) Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub haben. Dieser Sonderurlaub umfasst die Zeit, die für die Teilnahme an verpflichtenden Schulungen erforderlich ist, sowie die Dauer der Schulungen. Der Anspruch auf Vergütung bleibt während dieser Zeit bestehen.

Ausbildungsurlaub

Ein Mitarbeiter, der seine beruflichen Qualifikationen verbessert, hat Anspruch auf Fortbildungsurlaub in Höhe von:

  • 6 Tage – für einen Mitarbeiter, der externe Prüfungen, die Sekundarschulabschlussprüfung und die Prüfung zur Bestätigung beruflicher Qualifikationen oder eine Berufsprüfung ablegt;
  • 21 Tage – im letzten Studienjahr, um eine Diplomarbeit anzufertigen und sich auf die Diplomprüfung vorzubereiten und diese abzulegen.

Vertrag und zusätzliche Leistungen

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten eine schriftliche Vereinbarung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung des Arbeitnehmers treffen. Dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung, es sei denn, der Arbeitgeber beabsichtigt, den Arbeitnehmer nach Abschluss des Weiterbildungsprogramms zur Weiterbeschäftigung zu verpflichten.

Es ist zu beachten, dass der Arbeitgeber einem solchen Arbeitnehmer zusätzliche Leistungen gewähren kann, die dazu dienen, Schulungskosten oder andere Kosten im Zusammenhang mit der Verbesserung der beruflichen Qualifikationen auszugleichen.

Kostenerstattung

Eine zentrale Frage von Arbeitnehmern, die ihre beruflichen Fähigkeiten verbessern möchten, ist, ob sie die Kosten zurückzahlen müssen. Die Antwort lautet: Es kommt auf die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber an. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer seinen Arbeitsvertrag vorzeitig beendet, muss dem Arbeitgeber zumindest einen Teil der für die Weiterbildung entstandenen Kosten erstatten.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 10. Januar 2025

Autor:


|

„Reihenherausgeber“

Erhalten Sie als Erste/r unsere Artikel und Rechtshinweise direkt in Ihr E-Mail-Postfach! Melden Sie sich für unseren Newsletter an, indem Sie auf den Link , oder kontaktieren Sie uns unter social@kglegal.pl, um die Inhalte zu personalisieren.

    Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir antworten Ihnen so schnell wie möglich.