Das Finanzministerium überhäuft uns seit Langem mit neuen Pflichten und Verfahren. Wir haben unter anderem bereits JPK_VAT, ein Vollmachtsregister und die Terminplanung für Büros eingeführt. Die elektronische Rechnungsstellung steht kurz bevor. Auch die Einführung der JPK-Dateien für die Einkommensteuer steht bevor.
Siehe: KSeF und wie geht es weiter?
Wie sich herausstellt, können einige Unternehmen diese Verpflichtung problemlos aufschieben. Sie müssen lediglich die Mehrwertsteuerabrechnungsmethode von monatlich auf vierteljährlich umstellen.
Ab 2026 müssen Steuerpflichtige, die ihre Umsatzsteuer monatlich abführen, ihre Einnahmen- und Ausgabenbücher elektronisch führen. Grund dafür ist die Pflicht, JPK_PKPIR- und JPK_ST-Dateien für das Vorjahr im Jahr 2027 einzureichen. Steuerpflichtige, die ihre Umsatzsteuer vierteljährlich abführen, müssen die JPK-Dateien hingegen erst ein Jahr später, also ab 2028, einreichen. Ab diesem Zeitpunkt haben die Finanzbehörden vollen Zugriff auf die Umsatzsteuererklärungen.
Was ist also zu tun, um auf Quartalsperioden umzustellen?
Gemäß Artikel 99 Absatz 3 des Umsatzsteuergesetzes genügt eine Benachrichtigung des Finanzamts. Wichtig ist jedoch die fristgerechte Einreichung. Die Benachrichtigung muss bis zum 25. Tag des zweiten Monats des Quartals erfolgen, für das die erste vierteljährliche Steuererklärung abzugeben ist. Um also im Jahr 2026 vierteljährliche Steuererklärungen abzugeben, muss das Formular VAT-R bis zum 25. Februar eingereicht werden.
Im Internet kursierten falsche Angaben, wonach der Stichtag der 25. November 2025 sei, was jedoch vom Finanzministerium dementiert wurde.
Allerdings wird nicht jeder seine Abrechnungsmethode ändern können. Für Kleinsteuerzahler stehen vierteljährliche Abrechnungszeiträume zur Verfügung.
Um die Sache etwas komplizierter zu gestalten, müssen kleine Steuerzahler in den ersten zwölf Monaten ihrer Geschäftstätigkeit monatliche Steuererklärungen abgeben, es sei denn, sie haben die Einnahmenüberschussrechnung gewählt. Diese Änderung kann nicht von Unternehmen vorgenommen werden, die
- Teilzahlung gilt, mit einem Wert von über 50.000 PLN pro Monat.
- Im laufenden Quartal wurde die Steuer auf die Einfuhr von Waren beglichen.
- Im laufenden Quartal wurden Zahlungen ausschließlich in bar akzeptiert.
Eine Ausnahme von Punkt 1 besteht jedoch für Unternehmer, die Kraftstoffe an Tankstellen oder Flüssiggas-Tankstellen in Standardfahrzeugtanks liefern und deren Erdgasversorgung über eigene Transport- oder Verteilungsnetze erfolgt.
Andere Steuerzahler müssen sich zunächst neuen Herausforderungen stellen.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 28. November 2025.
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