In laufenden Verfahren wegen unrechtmäßiger Kündigung eines Arbeitsvertrags durch einen Arbeitgeber werden solche Fälle zunehmend durch einen Vergleich beigelegt. Ein solcher Vergleich kann vor einem Mediator erzielt und anschließend vom Gericht genehmigt werden oder direkt vor dem zuständigen Gericht.
Im Rahmen der Mediation erarbeiten die Parteien eine gemeinsame Position, die geringfügig von den im Gerichtsverfahren vorgebrachten Ansprüchen abweichen kann. Beide Seiten machen Zugeständnisse, um den Streit schneller beizulegen und die Kosten zu minimieren.
Solche Verfahren enden üblicherweise mit einer Einigung. Doch was geschieht, wenn eine der Parteien, in der Regel der Arbeitgeber, den sich aus der Einigung ergebenden Verpflichtungen nicht nachkommt? Im folgenden Artikel erläutern wir die Schritte, die ein Arbeitnehmer in einer solchen Situation unternehmen kann.
Antrag auf Gewährung einer Durchsetzungsklausel
Im Falle einer gerichtlichen Einigung, in der sich der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein berichtigtes Arbeitszeugnis auszustellen, wobei die Änderung des Verfahrens zur Beendigung des Arbeitsvertrags im gegenseitigen Einvernehmen berücksichtigt wird, kann der Arbeitnehmer eine Vollstreckungsklausel beantragen und die Durchsetzung der Einigung in einem Vollstreckungsverfahren anstreben.
Wie wird die Durchführung aussehen?
Da die Vereinbarung eine nicht-monetäre Verpflichtung in Form der Ausstellung eines Dokuments mit bestimmtem Inhalt beinhaltet, das ausschließlich vom Arbeitgeber erstellt werden darf, erfolgt die Durchsetzung in diesem Fall gemäß Artikel 1050 der Zivilprozessordnung. Gemäß Artikel 1050 § 1 der Zivilprozessordnung setzt das für den Ort der Leistungserbringung zuständige Gericht auf Antrag des Gläubigers (Arbeitnehmers) nach Anhörung der Parteien dem Schuldner (Arbeitgeber) eine Frist zur Erfüllung der Verpflichtung. Bei Nichterfüllung innerhalb der gesetzten Frist droht eine Geldbuße.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber seiner Verpflichtung weiterhin nicht nachkommt?
Kommt der Arbeitgeber der Verpflichtung zur Erfüllung der vom Gericht gesetzten Frist weiterhin nicht nach, so verhängt das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers eine Geldbuße gegen den Arbeitgeber und setzt gleichzeitig eine neue Frist zur Erfüllung der Verpflichtung, verbunden mit der Androhung einer höheren Geldbuße. Alternativ kann das Gericht anstelle einer Geldbuße den Schuldner (Arbeitgeber) zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags an den Gläubiger (Arbeitnehmer) für jeden Tag der Verzögerung verpflichten.
Weigert sich der Arbeitgeber weiterhin, gemäß der gerichtlichen Vereinbarung eine Arbeitsbescheinigung auszustellen, so wird das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers den Arbeitgeber zur Zahlung eines Geldbetrags an den Arbeitnehmer verurteilen. Es sei darauf hingewiesen, dass dieser Betrag erhöht werden kann.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 12. September 2024
Autor/Herausgeber der Reihe:
