Die Höhe der Steuerschuld wird üblicherweise selbst berechnet. Das bedeutet, dass Steuerzahler ihre Steuerbemessungsgrundlage und die zu zahlende Steuer selbst ermitteln. Die Finanzbehörden können die Einhaltung der Steuerpflichten jedoch durch Prüfungen und Betriebsprüfungen überprüfen. Auch wenn wir über die Betriebsprüfungen nicht benachrichtigt werden, sofern keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, müssen die Betriebsprüfungen unter Mitwirkung des Steuerzahlers durchgeführt werden.

Welcher Bereich wird am häufigsten inspiziert?

Mehrwertsteuer

Der Mehrwertsteuerlückenbericht 2023 der Europäischen Kommission zeigt, dass die Mehrwertsteuerlücke in Polen 1.694 Millionen Euro (Stand: 2021) beträgt. Dies mag im Vergleich zu Frankreich (9.552 Millionen Euro) oder Italien (14.600 Millionen Euro) gering erscheinen, obwohl die Lücke in Spanien beispielsweise „nur“ 662 Millionen Euro beträgt.

Ungeachtet der Vergleichswerte bedeutet die Höhe der Mehrwertsteuerlücke, dass dem Staatshaushalt rund 7.351 Millionen PLN entgangen sind. Dies entspricht etwa 1,3 % des Staatshaushalts von 2023. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich Steuer- und Zollprüfungen vorrangig auf die Mehrwertsteuer konzentrieren. Trotz der Einführung zahlreicher Instrumente zur Schließung der Mehrwertsteuerlücke, wie beispielsweise Split Payment, die einheitliche Prüfdatei (SAF-T) und STIR, bleibt diese ein erhebliches Problem.

Die Bekämpfung sogenannter Steuerkarussells hat für die Finanzverwaltung seit vielen Jahren Priorität. Die Organisatoren zu fassen, ist äußerst schwierig. Typischerweise ist nur ein Teil der Unternehmen direkt am Betrug beteiligt. Die übrigen Steuerzahler sind sich des gesamten Mechanismus nicht bewusst und tauchen erst in der nächsten Stufe des Warenhandels auf. Sie sind für Kontrollen deutlich leichter zu erreichen als die eigentlichen Täter. Der häufigste Fehler dieser Steuerzahler ist mangelnde Sorgfalt. Beamte verweigern ihnen oft den Vorsteuerabzug mit der Begründung, es fehle an Sorgfalt. Folglich ist der Unternehmer, der in der Regel nicht mit dem Organisator des Karussells kooperiert hat und nichts von dessen Beteiligung wusste, gezwungen, die Steuer zu zahlen und wird so unwissentlich zum Opfer der Kriminellen.

Transferpreise

Neben der Mehrwertsteuer unterliegt auch die Einkommensteuer Prüfungen. Dabei werden häufig Verrechnungspreise, also die Preise von Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen, geprüft. Anhand der in IT-Systemen gespeicherten Informationen können die Finanzbehörden die Art der Beziehungen zwischen Steuerpflichtigen leicht ermitteln. Transaktionen zwischen ihnen müssen den Marktbedingungen entsprechen.

Der Fremdvergleichsgrundsatz lässt sich für Steuerpflichtige, deren Transaktionen die Vorlage einer Verrechnungspreisdokumentation erfordern, leichter nachweisen. Diese Dokumentation umfasst eine Analyse, die bestätigt, dass sich die Bedingungen von Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen nicht von denen zwischen nicht verbundenen Unternehmen unterscheiden.

Die Steuerbehörden haben zudem leichten Zugang zu Informationen über Transaktionen, für die trotz einer entsprechenden Verpflichtung keine Verrechnungspreisdokumentation erstellt wurde.

Die Auswahl der betroffenen Unternehmen erfolgt keineswegs zufällig. Dank der Fülle an Daten kann die Behörde gezielt einzelne Transaktionen untersuchen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in jedem Fall einer Verrechnungspreisprüfung die Steuerabrechnungen fehlerhaft sind. In jedem Fall ist es jedoch wichtig sicherzustellen, dass die Transaktionen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen.

Quellensteuer

Im Bereich der Einkommensteuer ist neben der Verrechnungspreisgestaltung auch die Quellensteuer häufig Gegenstand von Betriebsprüfungen. Dies ist vor allem auf die Einführung des Zahlungs- und Erstattungsmechanismus zurückzuführen. Dieser verpflichtet Unternehmen, die bestimmte Beträge von über 2 Millionen PLN an ausländische Auftragnehmer zahlen, die entsprechende Quellensteuer einzuziehen und an das polnische Finanzamt abzuführen. Erst nach erfolgter Zahlung kann – je nach anwendbarem Doppelbesteuerungsabkommen – eine Erstattung der Steuer ganz oder teilweise beantragt werden. Eine Steuerbefreiung oder ein ermäßigter Steuersatz ist möglich, wenn nachgewiesen wird, dass die Zahlungen an den wirtschaftlich Berechtigten erfolgten und der Steuerpflichtige die gebotene Sorgfalt walten ließ.

Für die Finanzbehörden ist dies ein Hauptprüfungsgegenstand, da der Steuerpflichtige nachweisen muss, dass er seinen Auftragnehmer geprüft hat und somit Steuervorteile in Anspruch nehmen kann. Diese Beweislast wird gewissermaßen auf den Steuerpflichtigen verlagert. Gleichzeitig prüfen die Finanzbehörden die Sorgfaltspflicht bei der Auftragnehmerprüfung sehr genau.

Steuervorteile

Das polnische Steuersystem ist stark fallbezogen. Es bietet zudem Zugang zu zahlreichen Steuervergünstigungen. Deren unberechtigte Nutzung durch nicht autorisierte Stellen und die Überbewertung ihrer Beträge belasten den Staatshaushalt erheblich. Fehler entstehen häufig aufgrund komplexer Regelungen und Missverständnissen. Dies gilt insbesondere für die beliebte Forschungs- und Entwicklungsförderung sowie die IP-BOX-Förderung. Die Steuerbehörden prüfen beispielsweise auch, ob ein alleinerziehender Elternteil berechtigt ist, eine gemeinsame Steuererklärung mit seinem Kind abzugeben, oder ob die Voraussetzungen für die Förderung der thermischen Modernisierung erfüllt sind.

Aufgrund potenziell höherer Steuerabzüge werden Unternehmer häufiger geprüft. Das Gesetz schließt jedoch Prüfungen auch bei Privatpersonen, die kein Unternehmen führen, nicht aus.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 19. Februar 2024

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