Im heutigen Beitrag beschäftigen wir uns mit dem, was wir umgangssprachlich „Panoramarecht“ nennen. Was ist dieses Recht? Was erlaubt es uns zu sehen und was verbietet es? Wie werden diese Fragen in verschiedenen Ländern geregelt?
Panoramarechte stellen eine Ausnahme dar, die in Artikel 33 des Urheberrechtsgesetzes beschrieben ist. Sie erlauben die Nutzung von Werken im öffentlichen Raum ohne Zustimmung der Urheber oder Eigentümer. Auf EU-Ebene ist diese Frage in der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft geregelt. Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe h besagt, dass die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Vorschriften Ausnahmen für die Nutzung von Werken, wie beispielsweise architektonischen Werken oder Skulpturen, die für die dauerhafte Aufstellung im öffentlichen Raum geschaffen wurden, .
Gäbe es keine solche Ausnahme, könnten wir beispielsweise keine Fotos vor architektonischen Objekten, Skulpturen oder Wandmalereien machen, oder wir müssten jedes Mal die Urheberrechtsinhaber eines bestimmten Objekts um Erlaubnis bitten, ein solches Foto machen zu dürfen.
Verschiedene europäische Länder haben dieses Thema unterschiedlich gehandhabt. Einige, darunter Polen und Deutschland, deren Panoramafreiheitsgesetze für viele andere Länder zum Vorbild geworden sind, erlauben die weitreichende Nutzung öffentlich und dauerhaft ausgestellter Werke. Andere Länder, wie Island und Slowenien, gestatten die Nutzung von Werken für nichtkommerzielle Zwecke. Bis vor Kurzem war das Verbot kommerzieller Fotografie des Brüsseler Atomiums stark in den Medien präsent, da Belgien bis 2016 keine Panoramarechte besaß. Dieses Verbot wurde durch einen schwarzen Punkt auf dem Bild in Wikipedia symbolisiert. Dieses Verbot wurde inzwischen aufgehoben.
Wichtig ist, dass die Verbote in der Regel nur für die Nutzung von Werken (z. B. das Fotografieren von Stadtpanoramen, architektonischen Objekten usw.) ausschließlich zu kommerziellen Zwecken gelten. Wir können also weiterhin ein Foto vom Eiffelturm bei Nacht machen, solange wir es in einem Familienalbum aufbewahren.
Wenn man jedoch in den Urlaub fährt, insbesondere wenn man seine Fotos veröffentlichen möchte, z. B. auf Instagram, ist es ratsam, sich mit den örtlichen Gesetzen und Gebräuchen vertraut zu machen, da Unkenntnis zu unnötigen Problemen führen kann.
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
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