d.h. über die Pflichten des Arbeitgebers und die Rechte des Arbeitnehmers.
Die fristlose Beendigung eines Arbeitsvertrags aufgrund eines Verschuldens des Arbeitnehmers wird gemeinhin als „disziplinarische Kündigung“ bezeichnet. Diese Art der Kündigung ist in Artikel 52 des Arbeitsgesetzbuches geregelt. Eine Kündigung ohne vorherige Ankündigung ist die Ausnahme, da sie einen schwerwiegenden Verstoß gegen die grundlegenden arbeitsrechtlichen Pflichten des Arbeitnehmers darstellt.
Gemäß Artikel 52 § 1 des Arbeitsgesetzbuches kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag fristlos kündigen, wenn der Arbeitnehmer ein Verschulden trifft:
- schwerwiegender Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine grundlegenden arbeitsrechtlichen Pflichten;
- Begeht der Arbeitnehmer während der Laufzeit des Arbeitsvertrags eine Straftat, die eine weitere Beschäftigung in der ausgeübten Position ausschließt, sofern die Straftat offensichtlich ist oder durch ein rechtskräftiges Urteil bestätigt wurde;
- Verlust der Rechte, die zur Ausübung der innegehabten Tätigkeit erforderlich sind, aufgrund eines Verschuldens des Arbeitnehmers.
Das Arbeitsgesetzbuch definiert den Begriff der schuldhaften Verletzung der Arbeitnehmerpflichten nicht, aber die Rechtsprechung lässt keinen Zweifel daran, dass der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers (vorsätzlich oder grob fahrlässig), dessen Intensität und Schwere berücksichtigt werden sollten.
Genaue Definition des Kündigungsgrundes
In der Kündigungsmitteilung ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gründe für die disziplinarische Entlassung anzugeben und die Beweise für das schwere Fehlverhalten des Arbeitnehmers genau zu benennen. Es ist hervorzuheben, dass diese Gründe gemäß der geltenden Rechtsprechung so konkret und präzise sein müssen, dass der Arbeitnehmer seine Rechte im Falle einer möglichen Klage wirksam verteidigen kann. Darüber hinaus müssen die angegebenen Gründe für den Arbeitnehmer verständlich sein.
Es ist hervorzuheben, dass die Kündigung aus disziplinarischen Gründen nicht ungültig wird, wenn ein Arbeitgeber mehrere Gründe für die Beendigung eines Arbeitsvertrags angibt und das Gericht (im Rahmen des Gerichtsverfahrens) einen dieser Gründe für ungültig erklärt. Es genügt, wenn mindestens einer der Kündigungsgründe als gültig anerkannt wird, damit die Kündigung wirksam ist.
Fristbegrenzung
Ein Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers jedoch nicht mehr auf diese Weise beenden, nachdem ein Monat vergangen ist, seit der Arbeitnehmer von den Umständen erfahren hat, die eine disziplinarische Kündigung rechtfertigen. Darüber hinaus bedarf es keiner vorherigen Abmahnung oder Disziplinarmaßnahme, und der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer anzuhören.
Der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Kündigungserklärung eines Arbeitgebers gegenüber einem Arbeitnehmer ohne vorherige Ankündigung gilt als wirksam, wenn sie so erfolgt, dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, sich mit ihrem Inhalt vertraut zu machen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitnehmer, nachdem er eine realistische Gelegenheit zur Kenntnisnahme des Inhalts hatte, die Annahme der Kündigungserklärung per Post freiwillig verweigert. Dieser Zeitpunkt gilt als Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Umstände, die die Kündigung rechtfertigen
Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs stellen folgende Umstände einen Grund für die fristlose Kündigung eines Arbeitsvertrags aufgrund eines Verschuldens des Arbeitnehmers dar:
- Trunkenheit oder Alkoholkonsum des Mitarbeiters
- Veruntreuung von Eigentum des Arbeitgebers,
- unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz
- Weigerung eines Arbeitnehmers, Tätigkeiten auszuüben, die unter das Arbeitsverhältnis fallen.
Artikel 30 §§ 3–5 des Arbeitsgesetzbuches regelt die fristlose Kündigung eines Arbeitsvertrages aus Verschulden des Arbeitnehmers. Die Erklärung des Arbeitgebers muss schriftlich erfolgen.
Kündigungsmitteilung
Einem entlassenen Arbeitnehmer muss mitgeteilt werden, dass er innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Kündigungsmitteilung beim Arbeitsgericht Berufung einlegen kann. Andernfalls verlängert sich die Frist für die Einlegung der Berufung, was wiederum die Unsicherheit für den Arbeitgeber erhöht.
Aufgrund der Folgen einer Kündigung hat der Gesetzgeber Arbeitgebern eine Reihe von Pflichten auferlegt, um Missbrauch dieser Institution zu verhindern und sicherzustellen, dass sie nur in gerechtfertigten Fällen angewendet wird. Daher ist der Arbeitgeber im Falle einer Kündigung verpflichtet, dem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Eintritt (oder Kenntnisnahme) der Kündigungsgründe eine entsprechende Mitteilung zukommen zu lassen, den konkreten Grund anzugeben und ihn ausreichend zu informieren.
Sollten Sie Zweifel an den Gründen haben, die eine fristlose Kündigung eines Arbeitsvertrags aufgrund eines Verschuldens des Arbeitnehmers rechtfertigen, wenden Sie sich bitte an unsere Anwaltskanzlei.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 19. März 2024
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