Vor einigen Monaten berichteten wir über die Vor- und Nachteile eines Börsengangs (IPO ). Diesmal beschreiben wir kurz die Schritte, die ein Unternehmen nach der Entscheidung für die erstmalige Notierung seiner Aktien an der Börse unternehmen muss oder sollte.

Der Markt reagiert derzeit vorsichtiger auf Börsengänge als noch vor etwa zehn Jahren. Daher muss das Angebot eines Unternehmens außerordentlich gut durchdacht und ausgearbeitet sein. Ein erfolgreicher Börsengang erfordert vor allem ein Umdenken hinsichtlich des Unternehmens, seiner internen Prozesse und seiner Organisation. Marktbeobachtungen zeigen, dass die besten Börsengänge von Unternehmen erzielt werden, die ihre Struktur über mehrere Jahre hinweg anpassen und den Börsengang als einen umfassenden Transformationsprozess begreifen.

Der erste und sehr wichtige Schritt für die nachfolgenden Phasen, die diesen mehrere bis zwölf Monate dauernden Prozess beeinflussen werden, sollte die Erstellung eines transparenten und realistischen Arbeitsplans und eines IPO-Plans sein.

Ein vollständiger und realistischer Zeitplan, der alle wichtigen Schritte beschreibt, ermöglicht es Ihnen, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben, wodurch das Risiko und das Ausmaß von Verzögerungen und Fehlern reduziert werden.

Im zweiten Schritt muss die Rechtsform an die gesetzlichen Vorgaben angepasst werden. Nur eine Aktiengesellschaft kann in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden; jede andere Rechtsform erfordert eine entsprechende Umwandlung.

Im nächsten Schritt muss die Hauptversammlung Beschlüsse fassen, unter anderem zur Anpassung der Satzung an die Anforderungen für Aktiengesellschaften (einschließlich der Zusammensetzung des Aufsichtsrats), zur Emission von Wertpapieren im Rahmen eines öffentlichen Angebots, zur Beantragung der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem regulierten Markt, zur Dematerialisierung und, im Falle einer Kapitalerhöhung, zur Erhöhung des Aktienkapitals. Es empfiehlt sich, dass das Unternehmen in dieser Phase einen Rechtsberater sowie einen zugelassenen Berater hinzuzieht, der es während des gesamten Prozesses unterstützt.

Im nächsten Schritt muss das Unternehmen eine Due-Diligence-Prüfung durchführen – eine gründliche rechtliche, finanzielle und wirtschaftliche Analyse des Unternehmens ist ein entscheidender Bestandteil des gesamten Prozesses. Eine umfassende Due-Diligence-Prüfung ermöglicht es Anlegern unter anderem, fundierte Entscheidungen über eine Investition in die Aktien des Unternehmens zu treffen. Das Unternehmen kann so auch Risiken im Zusammenhang mit seinen Geschäftstätigkeiten identifizieren, die anschließend in den Prospekt aufgenommen werden sollten.

In der Zwischenzeit sollte das Unternehmen Berater auswählen. Je nach Art des Börsengangs können dies beispielsweise sein: ein autorisierter Berater, ein Brokerhaus, ein Wirtschaftsprüfer, ein Angebotsmanager, ein Rechtsberater, der den Prospekt erstellt, oder ein PR-/IR-Berater.

Der nächste Schritt ist die Erstellung des Prospekts. Dies ist das wichtigste Dokument des gesamten Börsengangs. Es beschreibt so umfassend wie möglich alle Informationen über das Unternehmen, die angebotenen Wertpapiere, die Risikofaktoren, die das Unternehmen und seine Aktienbewertung beeinflussen können, sowie die Zukunfts- und Entwicklungspläne.

Sobald der Prospekt erstellt ist, wird er der polnischen Finanzaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Nach Genehmigung durch die polnische Finanzaufsichtsbehörde ist er zwölf Monate gültig. Auf Grundlage dieses Prospekts führt das Unternehmen ein öffentliches Angebot von Wertpapieren durch und beantragt anschließend die Zulassung und den Handel mit diesen Wertpapieren.

Anschließend wird beim Nationalen Wertpapierdepot (KDPW) ein Antrag auf Registrierung der im Rahmen des öffentlichen Angebots erfassten Aktien im Depot gestellt. Diese Aktien werden dann dematerialisiert.

Im nächsten Schritt wird die Preisspanne für das Angebot festgelegt. Nach Abschluss des Angebots stellt das Unternehmen einen Antrag an den Vorstand der Warschauer Börse (WSE) auf Zulassung und Einführung seiner Aktien zum Börsenhandel. Die WSE legt den Börsendebüttermin innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des vollständigen Antrags fest. Das Läuten der Börsenglocke symbolisiert den Eintritt des Unternehmens in eine neue Phase seiner Geschäftstätigkeit.

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

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