Das Jahr 2025 kann bereits jetzt als ein Jahr bedeutender Änderungen im Arbeitsrecht bezeichnet werden. Das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik arbeitet intensiv an Regelungen, die die Position der Arbeitnehmer als schwächeres Glied im Arbeitsverhältnis stärken sollen. Für Arbeitgeber bedeutet dies vor allem erhöhte Pflichten und Kosten. Im heutigen Artikel stelle ich wichtige Gesetzesentwürfe vor, die die Arbeitsverhältnisse maßgeblich verändern könnten. Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei noch um Vorschläge handelt – ihre endgültige Fassung kann sich noch ändern.
Das Ende unbezahlter Praktika
In den letzten Jahren wurde vermehrt über das Problem unbezahlter Praktika diskutiert, die oft ohne Vergütung auskommen, obwohl die Praktikanten tatsächlich Arbeit verrichteten. Die Begründung für diese Beschäftigungsform war, dass sie Erfahrungen sammeln würden, die sich später als nützlich erweisen würden.
Brüssel arbeitet derzeit an einer Richtlinie zum Verbot unbezahlter Praktika. Parallel dazu hat das Arbeitsministerium einen Gesetzentwurf zur Abschaffung dieser Praxis vorbereitet. Die neuen Regelungen sollen die Qualität von Praktika verbessern, junge und arbeitslose Menschen vor Missbrauch schützen und eine angemessene Vergütung gewährleisten.
Neue Befugnisse für die Nationale Arbeitsinspektion
Die Arbeiten am Gesetzentwurf zur Nationalen Arbeitsinspektion (PIP) schreiten voran, und die Inspektoren erhalten in Kürze neue Befugnisse. Zu den wichtigsten Änderungen, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber erwarten können, gehören: die Befugnis der PIP, Verwaltungsentscheidungen zur Umwandlung unrechtmäßig geschlossener zivilrechtlicher Verträge in Arbeitsverträge zu erlassen, und eine mindestens doppelte Erhöhung der Höchststrafe, die die PIP in Bußgeldverfahren verhängen kann. Eine unter Experten interessante und kontroverse Änderung ist die weitreichende Befugnis der PIP, zivilrechtliche Verträge in Arbeitsverträge umzuwandeln, was im Wesentlichen einer einseitigen Entscheidung der Behörde entspricht. Die Inspektion betont, dass die Reform nicht die vollständige Abschaffung zivilrechtlicher Verträge zum Ziel hat.
Änderung bei der Berechnung der Dienstjahre
Am Freitag, dem 12. September, verabschiedete der Sejm ein Gesetz zur Änderung des Arbeitsgesetzbuches hinsichtlich der Anrechnung von Beschäftigungszeiten aus zivilrechtlichen Verträgen und Einzelunternehmen auf die Beschäftigungsdauer. Dies ist eine bedeutende und wegweisende Änderung, die die Situation vieler Arbeitnehmer erheblich beeinflussen könnte. Zu den Beschäftigungszeiten zählen unter anderem Zeiten der Vertragserfüllung, der Erbringung von Dienstleistungen, von Agenturverträgen sowie Zeiten der Angestelltenschaft. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2026 für Arbeitgeber im öffentlichen Finanzsektor. Arbeitgeber im privaten Sektor haben etwas mehr Zeit für die Umsetzung; für sie treten die neuen Regelungen am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Ablauf von sechs Monaten nach Veröffentlichung des Gesetzes folgt.
Verkürzte Arbeitszeiten
Am 15. September endete die Anmeldefrist für Arbeitgeber, die am Pilotprojekt zur Kurzarbeit mit Gehaltsfortzahlung teilnehmen möchten. Laut Ministerium haben sich 1.994 Arbeitgeber für das Programm angemeldet. Das Pilotprojekt stand Arbeitgebern aller Größen aus dem privaten und öffentlichen Sektor sowie allen Branchen offen.
Wie das Ministerium betonte, ist die Vier-Tage-Woche nur eine Möglichkeit, die Arbeitszeit zu reduzieren. Arbeitgeber können auch eine reduzierte tägliche Arbeitszeit erproben, zusätzlichen Urlaub gewähren oder ein eigenes Modell zur Arbeitszeitreduzierung bei gleichbleibender Bezahlung entwickeln.
Das Ministerium ist der Ansicht, dass der polnische Arbeitsmarkt Reformen benötigt. Es verweist darauf, dass der Achtstundentag in Polen vor 107 Jahren und der Samstag als arbeitsfreier Tag vor über 50 Jahren eingeführt wurden. In dieser Zeit hat sich viel verändert. Neue Technologien haben die Arbeitseffizienz deutlich gesteigert, und viele Länder, Unternehmen und Institutionen reduzieren bereits die Arbeitszeit.
Es stehen bedeutende Änderungen im Arbeitsrecht bevor. Es bleibt abzuwarten, ob diese den Arbeitnehmern tatsächlich Vorteile bringen, den Arbeitgebern das Leben erleichtern oder für beide Seiten neue Herausforderungen schaffen werden. Es lohnt sich, den Gesetzgebungsprozess genau zu verfolgen.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 19. September 2025.
Autor/Herausgeber der Reihe:
