Coronavirus: Prävention am Arbeitsplatz – Telearbeit. Arbeitgeber, denken Sie daran, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen!
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus (COVID-19) in Polen und der Möglichkeit, Mitarbeitende zur Arbeit im Homeoffice anzuweisen, möchten wir Sie auf die Pflicht zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen innerhalb Ihres Unternehmens hinweisen.
Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die Anweisung zur Arbeit im Homeoffice direkt aus Artikel 3 des Gesetzes vom 2. März 2020 über spezifische Maßnahmen zur Prävention, Bekämpfung und Eindämmung von COVID-19, anderen Infektionskrankheiten und den daraus resultierenden Krisensituationen hervorgeht. Wichtig ist, dass eine Anweisung zur Arbeit im Homeoffice – anders als die Einführung von Telearbeit – keiner Zustimmung des/der Mitarbeitenden bedarf. Es handelt sich um eine offizielle Anweisung, der der/die Mitarbeitende Folge leisten muss .
Diese Bestimmung räumt Arbeitgebern das Recht ein, von ihren Angestellten zu verlangen, ihre Arbeit außerhalb des Betriebsgeländes, beispielsweise von zu Hause aus, zu verrichten. Eine offizielle Anordnung allein genügt jedoch nicht. Es ist zu beachten, dass bei der Nutzung von Telearbeit die notwendigen Verfahren unter Berücksichtigung der Verpflichtungen aus anderen Rechtsvorschriften umgesetzt werden müssen. Insbesondere sind eine Telearbeitsrichtlinie und ein IT-System erforderlich, das auch die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO) gewährleistet.
Eine Richtlinie für mobiles Arbeiten stellt sicher, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen der DSGVO erfüllt und Datenlecks außerhalb des Unternehmens bei mobilem Arbeiten verhindert. Mobiles Arbeiten birgt jedoch auch Risiken, darunter der Verlust sensibler Daten, der Diebstahl von Passwörtern, Daten und Dateien vom Computer eines Mitarbeiters sowie die Gefahr der Einschleusung von Trojanern, Viren und Raubkopien. Es ist daher wichtig, ausschließlich sichere Internetverbindungen zu nutzen. Ihre Richtlinie für mobiles Arbeiten und Ihre IT-Systeme regelt diese Aspekte.
Um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten bei der Arbeit im Homeoffice zu gewährleisten, sollte ein Verfahren zur Sammlung und Rückgabe von Dokumenten, Datenträgern (Disks, USB-Sticks) und elektronischen Geräten eingeführt werden. Die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollte auf guter Kommunikation basieren – die Bereitstellung aller für die Arbeit im Homeoffice notwendigen Informationen und die Definition klarer Ziele für die effektive Aufgabenerledigung mithilfe geeigneter Tools sind dabei unerlässlich.
Auf Ihren Wunsch hin können wir vorbereiten:
- Anordnung zur Einführung von Fernarbeit in der Organisation oder schriftliche Anordnung zur Fernarbeit,
- Richtlinien für Fernarbeit und Arbeiten im IT-System
- Übergabe- und Abnahmeprotokoll für die Übertragung von Daten und elektronischen Geräten für die Fernarbeit,
- Anweisungen zu den Verhaltensregeln am Arbeitsplatz aufgrund des Risikos einer Coronavirus-Infektion,
- Dokumentation bezüglich der Möglichkeit einer Verschiebung der Zahlungsfrist für ZUS-Beiträge,
- Individuell entwickelte Antworten auf rechtliche Fragen, die in Ihrer Organisation im Zusammenhang mit dem Coronavirus auftreten.
Wenn Sie Unterstützung bei der Vorbereitung geeigneter Verfahren benötigen, wenden Sie sich bitte an einen auf Ihr Unternehmen spezialisierten Anwalt oder an:
Rechtsanwalt Mateusz Grosicki – m.grosicki@kglegal.pl +48 506 367 109
Rechtsanwaltsanwärter Michał Kołtunowicz – m.koltunowicz@kglegal.pl +48 505 028 502
Die Anwaltskanzlei Kijewski Graś verfolgt die dynamischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der zunehmenden Bedrohung durch das Coronavirus. In den kommenden Wochen werden Unternehmen vor schwierigen Entscheidungen stehen, die ihre Rechte und Pflichten betreffen können. Daher ermöglichen wir unseren Mandanten die telefonische Kontaktaufnahme mit unseren Anwälten und beschränken persönliche Treffen auf ein Minimum. Bitte wenden Sie sich an den für Ihr Unternehmen und Ihre Angelegenheiten zuständigen Anwalt.
Rechtsanwälte werden über die aktuelle Funktionsweise und Umsetzung der Bestimmungen des Sondergesetzes zur Bekämpfung des Coronavirus beraten.
Wir prüfen fortlaufend die rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der aktuellen Situation und bemühen uns um die Auswahl geeigneter Lösungen. Wir verfolgen Gerichtsentscheidungen zur Schließung von Lesesälen oder zur Absage von Anhörungen. Darüber hinaus analysieren wir Regierungsmitteilungen und deren Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb.
Wie kann ich Fernarbeit umsetzen? Ist mein Vertrag gefährdet? Wird es eine Anhörung geben? Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter biuro@kglegal.pl oder telefonisch unter +48 22 856 36 60. Sie können sich auch direkt an die Anwälte wenden, die Ihren Fall bearbeiten.
Das Büro ist normal geöffnet.
