Am 26. Januar begingen wir den Tag des Datenschutzbeauftragten (DSB), eine hervorragende Gelegenheit, über die entscheidende Rolle des DSB in Unternehmen nachzudenken. Im Zeitalter der Digitalisierung und des wachsenden Bewusstseins für den Schutz personenbezogener Daten ist diese Rolle besonders wichtig.

Wer ist der Datenschutzbeauftragte?

Der Datenschutzbeauftragte ist für die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen innerhalb einer Organisation verantwortlich. Zu seinen Hauptaufgaben gehören:

  • Information und Beratung des Verantwortlichen und der Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Pflichten gemäß der DSGVO und anderen Datenschutzbestimmungen.
  • Überwachung der Einhaltung geltender Vorschriften und interner Richtlinien der Organisation bei der Datenverarbeitung.
  • Mitarbeiterschulung zum Schutz personenbezogener Daten.
  • Durchführung von Audits und Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA).
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Funktion als Ansprechpartner für betroffene Personen.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Datenschutzbeauftragte unabhängig handeln muss und keine Weisungen hinsichtlich der Erfüllung seiner Aufgaben entgegennehmen darf. Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist verpflichtet, dem Datenschutzbeauftragten angemessene Ressourcen und Zugang zu den erforderlichen Informationen zu gewähren.

Wann muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten ernennen?

Gemäß Artikel 37 der DSGVO ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in folgenden Fällen obligatorisch:

  1. Die Verarbeitung erfolgt durch eine öffentliche Behörde oder Einrichtung, mit Ausnahme von Gerichten bei der Ausübung ihrer richterlichen Befugnisse.
  2. Die Kerntätigkeiten des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters bestehen aus Verarbeitungsvorgängen, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs oder ihrer Zwecke eine regelmäßige und systematische Überwachung der betroffenen Personen in großem Umfang erfordern.
  3. Die Kerntätigkeit des Verantwortlichen bzw. Auftragsverarbeiters besteht in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, wie z. B. Daten über die Gesundheit, politische Meinungen oder religiöse Überzeugungen.

In anderen Fällen ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten optional, wird aber aufgrund der Vorteile, einen solchen Spezialisten innerhalb der Unternehmensstruktur zu haben, häufig empfohlen.

Vorteile eines Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen

Die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten bringt Ihrem Unternehmen viele Vorteile:

  • Steigerung des Kundenvertrauens durch die Gewährleistung, dass ihre Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften verarbeitet werden.
  • Minimierung des Risikos von Datenschutzverletzungen durch regelmäßige Prüfungen und Überwachung der Datenverarbeitungsprozesse.
  • Unterstützung bei Datenschutzvorfällen und Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden.
  • Aufbau einer Datenschutzkultur innerhalb der Organisation durch Mitarbeiterschulung und -weiterbildung.

Die Präsenz eines Datenschutzbeauftragten im Unternehmen dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern ist vor allem eine Investition in die Datensicherheit und den Ruf des Unternehmens.

Jeden Tag lohnt es sich, ihren Beitrag zum Funktionieren der Organisation zu würdigen und der Bedeutung dieser Rolle in der sich dynamisch verändernden digitalen Welt Beachtung zu schenken.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 12. Februar 2025

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