Der nächste Artikel unserer Reihe „Dienstagmorgens fürs Bauen“ im Rahmen unserer Analyse ausgewählter Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Juli 2003 zum Schutz und zur Pflege von Denkmälern (im Folgenden: „ Denkmalschutzgesetz Nr. 74 erläutert haben , in dem wir die Verfahren zur Durchführung von Investitionen in denkmalgeschützte Objekte beschrieben haben, bringt der Denkmalschutz nicht nur Pflichten, sondern auch bestimmte Rechte mit sich.
Die Finanzierung der Denkmalpflege erfolgt auf zentraler, lokaler und europäischer Ebene.
staatliche Zuschüsse
Der Eigentümer (sowie der Besitzer, eine Person, die ein Denkmal in ständiger Verwaltung hält) eines im Denkmalregister eingetragenen Gebäudes (sowie eines in der Liste der Kulturgüter eingetragenen Denkmals) hat die Möglichkeit, einen gezielten Zuschuss zu beantragen – finanzielle Mittel für Erhaltungs-, Restaurierungs- und Bauarbeiten am Denkmal.
Diese Zuschüsse werden bereitgestellt von:
- Der Minister für Kultur und Nationales Erbe (nachfolgend „Minister“ genannt) erhält aus den Staatshaushaltsmitteln, aus dem ihm zur Verfügung stehenden Teil,
- Der Woiwodschafts-Denkmalpfleger (im Folgenden als Woiwodschafts-Denkmalpfleger bezeichnet) wird aus staatlichen Haushaltsmitteln in dem vom Woiwoden verwalteten Teil finanziert.
Für Zuschüsse des Ministers sind Erhaltungs-, Restaurierungs- oder Bauarbeiten förderfähig, die im Rahmen der vom Minister für das jeweilige Jahr angekündigten Denkmalschutzprogramme durchgeführt werden müssen. Gemäß dem Programm „Denkmalschutz“, den Richtlinien für das jeweilige Jahr und den veröffentlichten Programmbestimmungen nimmt der Minister Anträge von förderberechtigten Antragstellern innerhalb der in den Bestimmungen festgelegten Fristen entgegen.
Die von den Provinzkonservatoren gewährten Zuschüsse werden auf der Grundlage der Bestimmungen für die Ausschreibung und die Vergabe von Zuschüssen für Konservierungs-, Restaurierungs- und Bauarbeiten umgesetzt, die durch Anordnungen der Provinzkonservatoren für Denkmäler erlassen werden.
Gemäß dem Gesetz zum Schutz von Denkmälern kann die Subvention notwendige, geplante oder tatsächliche Ausgaben für Erhaltungs-, Restaurierungs- oder Bauarbeiten abdecken , einschließlich:
i. Durchführung von Konservierungs- oder Architekturforschung,
ii. Erstellung eines Bauplans gemäß den Bestimmungen des Baugesetzes,
iii. Erstellung eines Plans für die Rekonstruktion der Innenausstattung,
iv. Sicherung, Erhaltung und Festigung der Substanz des Denkmals,
v. Wiederherstellung der zerstörten Anbauteile des Denkmals, sofern diese Wiederherstellung 50 % der ursprünglichen Substanz dieser Anbauteile nicht übersteigt.
Die Gesamtsumme der vom Minister und dem zuständigen Landesdenkmalpfleger gewährten Zuschüsse für Erhaltungs-, Restaurierungs- oder Bauarbeiten an einem eingetragenen Denkmal darf 100 % der für die Durchführung dieser Arbeiten notwendigen Kosten nicht übersteigen. Die zur Gewährung von Zuschüssen befugten Stellen führen Aufzeichnungen über die gewährten Zuschüsse und informieren sich gegenseitig darüber.
Subventionen aus Mitteln der Kommunalverwaltung
Gemäß dem Gesetz über den Schutz von Denkmälern können Zuschüsse für Erhaltungs-, Restaurierungs- oder Bauarbeiten an einem im Register eingetragenen oder im kommunalen Denkmalregister aufgeführten Denkmal auch von dem Entscheidungsorgan der Gemeinde, des Bezirks oder der Woiwodschaftsselbstverwaltung nach den in dem von diesem Organ erlassenen Beschluss festgelegten Bedingungen gewährt werden.
Gleichzeitig dürfen diese Subventionen 100 % der für die Durchführung dieser Arbeiten notwendigen Ausgaben nicht übersteigen.
Es ist außerdem erwähnenswert, dass staatliche und kommunale Subventionen nicht nur zur Finanzierung der notwendigen Investitionen in Denkmäler gewährt werden, sondern auch für archäologische Forschung, wissenschaftliche Forschung und sogar für die Einrichtung der Räumlichkeiten, in denen Denkmäler aufbewahrt werden.
Zuschüsse aus EU-Mitteln
Die Europäische Union investiert ebenfalls in polnische Kulturerbestätten. Fördermittel werden über verschiedene Programme bereitgestellt, wobei der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mit seinen regionalen operationellen Programmen, die von den Kommunen umgesetzt werden, das bekannteste ist. Die Beantragung von Fördermitteln zur Unterstützung der Denkmalpflege beginnt mit der Festlegung des Projektumfangs und der Ermittlung der geeigneten Finanzierungsquelle. Es ist außerdem wichtig sicherzustellen, dass die geplanten Investitionen gut durchdacht und wirtschaftlich tragfähig sind. Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei den Informationsstellen der Europäischen Fonds.
Heute laden wir Sie ein, den nächsten Artikel zu lesen, der in einer Woche erscheint und sich mit den derzeit von der Regierung bearbeiteten Entwurfsänderungen zum Gesetz über den Schutz von Denkmälern befasst.
Rechtsstatus ab dem 29. Oktober 2021
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
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