Das Whistleblower-Schutzgesetz, an dem seit 2021 gearbeitet wurde, tritt am 25. September in Kraft. Die Tatsache, dass die im Gesetz festgelegten Pflichten für Unternehmer für eine große Gruppe von ihnen gelten (die Mindestschwelle liegt bei 50 Mitarbeitern, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder anderer Beschäftigungsformen beschäftigt sind), sowie der kurze Zeitraum zwischen dem Abschluss der Arbeiten am Gesetz und seinem Inkrafttreten haben zu erheblichem Informationschaos geführt.
Als Reaktion auf diese Situation hat die Anwaltskanzlei Graś i Wspólnicy die Informationskampagne SYGNALISCI-INFO für polnische Unternehmer ins Leben gerufen. Gemeinsam mit Partnern wie Cathay Associates, Main Partners, GK Capital und Le International haben wir die Website sygnalisci-info.pl . Sie bietet umfassende Informationen zu den Pflichten von Unternehmern gemäß dem Whistleblower-Schutzgesetz sowie zu allen weiteren Aspekten der Umsetzung und Einhaltung interner Verfahren im Zusammenhang mit Hinweisgebern.
Auf www.sygnalisci-info.pl finden Sie ausführliche Studien sowie kurze Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen. Die Website wird regelmäßig mit neuen Veröffentlichungen aktualisiert. Für weitere Fragen steht Ihnen ein Kontaktformular zur Verfügung.
Es sei hier erwähnt, dass die Nichteinhaltung interner Verfahren zum Schutz von Hinweisgebern sowie deren unsachgemäße Anwendung eine Reihe unterschiedlicher Sanktionen nach sich ziehen können, die im Gesetz festgelegt sind.
Die Nichteinhaltung des internen Meldeverfahrens kann eine Geldstrafe gegen die verantwortliche Person nach sich ziehen. Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber können eine Geldstrafe, Freiheitsbeschränkung oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren (bzw. bis zu drei Jahren bei wiederholten Vergeltungsmaßnahmen) zur Folge haben. Die Verhinderung oder Behinderung eines potenziellen Hinweisgebers bei der Meldung von Missständen kann eine Geldstrafe, Freiheitsbeschränkung oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Erfolgt die Verhinderung oder Behinderung in Verbindung mit Gewalt, Drohungen oder Täuschung, kann der Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Das Gesetz, das am 25. September in Kraft tritt, stellt daher eine bedeutende Veränderung für den Geschäftsalltag dar. Im Zuge der Vorbereitungen zur Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen ist es daher ratsam, deren Inhalt sorgfältig zu prüfen – genau das ist das Ziel der Informationskampagne SYGNALISCI-INFO!
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.sygnalisci-info.pl
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