Anordnung zur Information der Unternehmensvertreter über die Verarbeitung personenbezogener Daten
Das Amt für den Schutz personenbezogener Daten (UODO) verpflichtet Unternehmen, die Geschäftsführer von Vertragspartnern darüber zu informieren, dass ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Diese Änderungen könnten erhebliche Kosten verursachen.






