Die Omnibusrichtlinie wurde bereits Anfang des Jahres in der Reihe „Compliance“ erwähnt, als neue Pflichten für Unternehmen in das polnische Rechtssystem eingeführt wurden. Die Bestimmungen der Richtlinie, die einen umfassenderen Verbraucherschutz gewährleisten sollen, warfen jedoch zahlreiche Fragen und Zweifel hinsichtlich der korrekten Umsetzung der darin festgelegten Pflichten auf. Das Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz befasste sich daher mit diesem Thema, woraufhin der Präsident des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz Klarstellungen zur Meldung von Preissenkungen veröffentlichte.

Ab dem 1. Januar 2023 sind Unternehmer, die Rabatte auf die von ihnen angebotenen Produkte einführen (unter Berücksichtigung der im Gesetz genannten Ausnahmen), verpflichtet, den Verbraucher 30 Tage vor Einführung des Rabatts über den niedrigsten Preis des jeweiligen Produkts zu informieren.

Wichtig ist, wie der Präsident des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz (UOKiK) erläutert hat, dass der niedrigste Preis der letzten 30 Tage vor Rabattbeginn vom Anbieter überall dort angezeigt werden muss, wo der Rabatt beworben wird. Es wird betont, dass beide Preise (der aktuelle Preis und der niedrigste Preis der letzten 30 Tage) stets in unmittelbarer Nähe zueinander angezeigt werden müssen, damit Verbraucher sie vergleichen können.

Zum Schutz der Verbraucherrechte wird Händlern außerdem empfohlen, eine klare Formulierung wie „niedrigster Preis seit 30 Tagen vor Einführung des Rabatts“ zu verwenden und diese nicht durch andere Formulierungen zu ersetzen, die den Verbraucher irreführen könnten (z. B. „Gesamtpreis“ oder „niedrigster Preis der letzten 30 Tage“).

Es ist jedoch zu beachten, dass die genannten Bestimmungen nicht für sogenannte Marketingaktivitäten von Unternehmen gelten. Erfolgt also keine gleichzeitige und tatsächliche Preissenkung und besteht das Ziel des Unternehmers lediglich in der Verkaufsförderung (z. B. durch Verwendung von Formulierungen wie „niedrigster Preis“, „Schnäppchen“ oder „bestes Angebot“), so finden die oben genannten Verpflichtungen keine Anwendung.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 16. Mai 2023

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