Im Rahmen unserer Reihe „Dienstagmorgens fürs Bauwesen“ möchten wir Ihnen in der heutigen Ausgabe die geplante Funktionsweise des Systems zur Abwicklung von Verwaltungsverfahren im Bauwesen (SOPAB) vorstellen. Merken Sie sich diese Abkürzung.
Die Einführung des Systems wird im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzes und einiger anderer Gesetze erörtert, der auf der Website des Government Legislation Centre unter der Listennummer UD427 veröffentlicht wurde. Dieser Entwurf sieht unter anderem die Schaffung eines Systems zur umfassenden Steuerung des Investitions- und Bauprozesses vor. Die Rechtsgrundlage für die Funktionsweise von SOPAB bildet das neue „Kapitel 7b“ des Baugesetzes, das die Artikel 79l bis 79v umfasst. Gemäß dem vorgeschlagenen Änderungsantrag ist der Leiter der Bauaufsicht für die Implementierung und den Betrieb des Systems verantwortlich.
Nach geltendem Recht können Anträge, Meldungen und Mitteilungen in Bauverfahren in Papierform oder über das E-Budownictwo-System eingereicht werden. Mit der Einführung des SOPAB-Systems soll die vollständige Dokumentation direkt und elektronisch an die zuständige Bauaufsichtsbehörde übermittelt werden können. SOPAB soll nicht nur Bauaufsichtsbehörden und Bauaufsichtsbehörden, sondern auch anderen öffentlichen Stellen zugänglich sein. Der Umfang der verfügbaren Daten ist in deren Fall entsprechend ihrer territorialen und sachlichen Zuständigkeit begrenzt.
Eine der Aufgaben des neu entwickelten Systems wird die Verwaltung der Bauprojektdatenbank sein, über die wir letzte Woche berichtet haben ( Nr. 140 ). Investoren können alle technischen Dokumente über das E-Budownictwo-System in die Projektdatenbank hochladen. Das SOPAB-System vergibt individuelle Kennungen an die hochgeladenen Dateien, sodass die Behörden die richtigen Dokumente schnell und effizient finden können. Diese Lösung soll die Verfahren vereinfachen, indem der Umfang der einzureichenden Dokumente, insbesondere der Anhänge, minimiert wird. Die Einführung des SOPAB-Systems wird sich voraussichtlich positiv auf die Arbeit der Architektur- und Bauverwaltung auswirken und es Investoren erleichtern, die erforderlichen Genehmigungen und Meldungen zu erhalten.
Laut Angaben des Generalamts für Bauaufsicht (GUNB) befinden sich die Arbeiten am SOPAB-System in einem fortgeschrittenen Stadium, obwohl die gesetzlichen Bestimmungen noch nicht in Kraft getreten sind. Das GUNB hat kürzlich im Rahmen des operationellen Programms „Digitales Polen“ Fördermittel für die Implementierung des Systems erhalten. Wie angekündigt, soll bis zum 30. Juni 2023 eine Basisversion des Systems fertiggestellt sein, die eine optimierte Abwicklung wichtiger Verfahren im Investitions- und Bauprozess ermöglicht.
Wie die zuvor beschriebenen Digitalisierungsmaßnahmen ist auch das Projekt zur Einführung eines umfassenden IT-Systems für die Abwicklung von Verwaltungsverfahren im Bereich Architektur und Bauwesen unserer Ansicht nach positiv zu bewerten. Dessen effizienter Betrieb könnte, wie geplant, die Arbeit der Ämter deutlich verbessern und somit die Bearbeitung eingereichter Anträge beschleunigen.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 20. Februar 2023
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