Der Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 16. Februar 2021 ist für Schweizer Franken-Schuldner günstig – die Zwei-Bedingungen-Theorie setzte sich gegenüber der Bilanztheorie durch
Am 16. Februar 2021 erließ der Oberste Gerichtshof mit drei Richtern den Beschluss mit dem Aktenzeichen III CZP 11/20, in dem er die vom Bezirksgericht Warschau aufgeworfene Rechtsfrage beantwortete: „Kann ein Darlehensnehmer im Lichte der Artikel 405 und 409 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wenn ein indexierter Darlehensvertrag wegen missbräuchlicher Klauseln für ungültig erklärt wird und beide Vertragsparteien ungerechtfertigt bereichert wurden, von der Bank die Rückzahlung des Vorteils in Form von Tilgungs- und Zinsraten in polnischer oder ausländischer Währung verlangen, obwohl er den von der Bank gezahlten Nennbetrag des Darlehens nicht zurückgezahlt hat? “
Der Oberste Gerichtshof beantwortete die Frage wie folgt: „ Die Partei, die im Rahmen der Erfüllung eines von der Unwirksamkeit betroffenen Darlehensvertrags das Darlehen zurückgezahlt hat, hat Anspruch auf Rückzahlung der zurückgezahlten Gelder als unrechtmäßig erlangten Vorteil (Artikel 410 § 1 in Verbindung mit Artikel 405 des Bürgerlichen Gesetzbuches), unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sie der Bank die Rückzahlung des unrechtmäßig erhaltenen Darlehensbetrags schuldet. “
Was bedeutet das für Kreditnehmer in Schweizer Franken?
Der Beschluss des Obersten Gerichtshofs besagt, dass im Falle der Ungültigkeit des Darlehensvertrags durch das zuständige Gericht eine Einigung zwischen dem Darlehensnehmer und der Bank nach dem Prinzip der gegenseitigen Aufrechnung möglich ist. Dieses Prinzip sieht vor, dass das zuständige Gericht die Rückzahlung aller vom Darlehensnehmer an die Bank überwiesenen Beträge (in PLN und CHF) anordnen kann, selbst wenn das Darlehen noch nicht vollständig zurückgezahlt ist. Die Forderung der Bank gegen den Darlehensnehmer auf Rückzahlung des ausgezahlten Darlehens wird jedoch in einem separaten Verfahren verhandelt. Das Prinzip der gegenseitigen Aufrechnung steht im Gegensatz zum Prinzip der gegenseitigen Aufrechnung, welches – im Falle der Ungültigkeit des Darlehensvertrags – eine Einigung zwischen den Parteien (gegenseitige Aufrechnung der Forderungen) in einem einzigen Urteil sowie die Feststellung der Ungültigkeit des Vertrags ermöglichte.
Eine derartige Resolution wird Schweizer Franken-Kreditnehmer noch mutiger machen, in Schweizer Franken-Fällen Klagen gegen Banken einzureichen.
Und heute warten wir bereits auf den Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 25. März 2021, in dem die gesamte Kammer des Obersten Gerichtshofs die wichtigsten Fragen unter dem Gesichtspunkt der Schweizer-Franken-Fälle prüfen wird.
